Beschlussvorlage - 2014/BV/5514

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Gründung einer zeitweiligen Arbeitsgemeinschaft mit dem Ziel der Erarbeitung von „Qualitätsstandards in den ambulanten Hilfen zur Erziehung“.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 78 SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse:

In der Sitzung  vom 28.01.2014 empfiehlt der Unterausschuss Jugendhilfeplanung die Gründung einer zeitweiligen Arbeitsgemeinschaft zu o. g. Thema.

 

 

 

Sachverhalt:

Die ambulanten Erziehungshilfen nehmen im Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe einen wichtigen Stellenwert bei der Unterstützung junger Menschen und deren Familien zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung ein.

 

In den ambulanten Hilfen sind die handelnden Akteure zunehmend mit einer höheren Komplexität in den Fallkonstellationen und dadurch mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Beleg dafür ist u. a. auch die Zunahme von Hilfen, ergänzend zu den klassischen ambulanten Angeboten.

 

Qualitätssicherung erfordert Qualitätsstandards.

 

Die zu entwickelnden Qualitätsstandards, insbesondere für die Hilfearten Erziehungsbei-standschaft, sozialpädagogische Familienhilfe und die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sollten sich an folgenden Punkten orientieren:

 

 

1.                     Grundlagen

1.1.              Allgemeine Merkmale

1.2.              Adressaten

1.3.              Zielsetzung

1.4.              Inhalte und Arbeitsformen

1.5.              Fachliche Grundsätze

 

2.              Qualitätsstandards

2.1.              Strukturqualität

2.2.              Prozessqualität

2.2.1              Zugang

2.2.2              Auftragsklärung

2.2.3              Intervention

2.2.4              Beendigung

2.3.              Ergebnisqualität

 

 

Zeitfenster

 

Mai 2014 bis Mai 2015

 

Mitglieder

 

  1. Mitglieder des „Facharbeitskreises ambulante Hilfen“,

 

  1. Leistungserbringer, die Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen zu den Hilfearten Erziehungsbeistandschaft, sozialpädagogische Familienhilfe und die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung mit der Hansestadt Rostock abgeschlossen haben,

 

  1. eine ständige Vertretung des Amtes für Jugend und Soziales.

 

Die AG wird auf maximal 12 Teilnehmer aus allen o. g. Hilfearten begrenzt. Eine konkrete Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung.

 

Die AG unterrichtet die Planungsgruppe „Hilfen zur Erziehung“ halbjährlich. Die von der AG erarbeiteten Qualitätsstandards zu den ambulanten Hilfen werden in Abstimmung mit der Planungsgruppe an den Unterausschuss Jugendhilfeplanung zur Votierung und zur Be-schlussfassung an den Jugendhilfeausschuss eingereicht.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

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Beschlüsse

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06.05.2014 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen