Beschlussvorlage - 2014/BV/5497

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

1.              Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ mit der in der Bilanz ausgewiesen Bilanzsumme von 135.976.117,42 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.192.030,91 EUR werden festgestellt (Anlage).

2.              Der Lagebericht wird genehmigt (Anlage).

3.              Der Jahresüberschuss des Jahres 2013 in Höhe von 2.192.030,91 EUR wird wie folgt verwendet:

-              1.100.000,00 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für
gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Die Hansestadt verpflichtet sich, die

              Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt für gemeinnützige Zwecke

              nachzuweisen,

-       1.092.030,91 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.

 

  1. Dem Direktorium wird Entlastung erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:              § 5 Abs.1 Ziff. 3 EigVO iVm § 5 Ziff. 6 Satzung des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“

 

bereits gefasste Beschlüsse:               keine

 


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 wurden durch den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ erstellt. Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht erfolgte durch die Baltic Audit GmbH. Der Prüfungsgegenstand war gem. Kommunalprüfungsgesetz M-V zu erweitern um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Baltic Audit GmbH datiert vom 14.03.2014.

 

Das Klinikum hat in 2013 einen Jahresüberschuss von TEUR 2.192 erwirtschaftet. Das Umsatzvolumen liegt bei über 100 Mio. EUR. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 1.842.

 

Bei einem Jahresüberschuss von gut 2 Mio. EUR kam es in diesem Jahr zu einem Liquiditätsabbau von TEUR 1.442, welcher insbesondere durch die in 2013 erfolgte Abführung in Höhe von TEUR 1.500 an den Träger aus dem Jahresüberschuss 2012 beeinflusst ist.  Die Liquiditätslage hat sich damit, wie prognostiziert, weiter verschlechtert. Der Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes und auch die aktuellen Planungen sehen eine wesentliche Besserung der Liquiditätslage mittelfristig nicht vor.

 

Aufgrund der Stagnation der jährlich für Ersatzbeschaffungen aus Mitteln des Landes zur Verfügung stehenden Pauschalfördermittel ist seit 2009 die Finanzierung von einzelnen Investitionen über Darlehen notwendig geworden. Ausreichende finanzielle Rücklagen für notwendige Investitionen in die medizinische Ausstattung und bauliche Hülle sind nicht vorhanden. Das Investitionsvorhaben „Aufstockung des Bauteiles „B Neubau“ zur Errichtung einer ITS- und IMC-Einheit“ wird vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V als dringlich und bedarfsnotwendig bewertet und mit TEUR 5.400 Einzelfördermitteln nach dem LKHG unterstützt. Den Restbetrag von ca. TEUR 5.000 sowie das in 2013/2014 parallel dazu in der Umsetzung befindliche Investitionsvorhaben „OP-Erweiterung als Modulbau einschließlich Umbau der Wechselzone“, mit einem geplanten Investitionsvolumen von ca. TEUR 4.500, ist über Kreditaufnahmen zu finanzieren. Zukünftig werden Zinsaufwendungen und Abschreibungen aus eigenfinanzierten Investitionen aus dem Betriebsergebnis des Eigenbetriebes abzudecken sein.

 

Insgesamt stellt sich die Ertragslage des Eigenbetriebes weiterhin positiv und ausgewogen dar:  Der für 2013 geplante Jahresüberschuss von TEUR 2.000 konnte um TEUR 192 überschritten werden. Aus dem Betriebsbereich (ohne Fördermittel, Finanz- und neutralen Bereich) ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung des Überschusses um TEUR 999 zu verzeichnen.

 

Das Direktorium schlägt unter diesen Bedingungen folgende Ergebnisverwendung vor:

 

-              1.100.000,00 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Die Hansestadt verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen,

-              1.092.030,91 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.

 

Die Einstellung von TEUR 1.092 in die Gewinnrücklage ist erforderlich, um die nachhaltige Aufgabenerfüllung des Klinikums liquiditätsseitig zu gewährleisten und insbesondere, um in 2014 die benannten eigenfinanzierten Baumaßnahmen OP und IMC/ITS zum Abschluss zu bringen sowie notwendige Investitionen in das Patientenequipment vornehmen zu können.

 

Der Ergebnisverwendungsvorschlag steht lt. Wirtschaftsprüfer im Einklang mit der Lage des Eigenbetriebes.

 

Die Wirtschaftspläne 2013, beschlossen durch die Bürgerschaft am 10.04.2013, und 2014, beschlossen durch die Bürgerschaft am 29.01.2014, des Eigenbetriebes weisen eine Abführung an die Hansestadt Rostock aus dem geplanten Jahresüberschuss 2013 von TEUR 2.000 im Jahr 2014 in Höhe von TEUR 1.000 aus.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung beim Konto 25101.67600000 in Höhe von EUR 1.100.000,00

 

Teilhaushalt:              45             

Produkt:              25101              Bezeichnung:              67600000

                                          Eigenbetrieb Klinikum Südstadt

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2014

25101.67600000

Einzahlungen aus Sondervermögen, Zweckverbänden und Anstalten des öffentlichen Rechts

 

 

1.100.000

 

 

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: Maßnahme 2013/2.05 bzw. 2014/2.07:

Der Beschlussvorschlag entspricht nicht der Beschlusslage zum Haushaltssicherungs-konzept 2013 bis 2022 vom 19.06.2013 und auch nicht dem Entwurf des Haushalts-sicherungskonzeptes 2014 bis 2025.

Beschlusslage zum Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2022 vom 19.06.2013:

 

Differenz zur geplanten Abführung um -1.900 TEUR für das Jahr 2014

 

Entwurf Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2025

Differenz zur geplanten Abführung um -900 TEUR für das Jahr 2014

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.04.2014 - Rechnungsprüfungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.05.2014 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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08.05.2014 - Klinikausschuss

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14.05.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen