Stellungnahme - 2014/AN/5441-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Stellungnahme:

In Abstimmung mit dem Fachamt als Aufgabenträger des ÖPNV, dem Tief- und Hafenbauamt, und der Rostocker Straßenbahn AG wird folgendes mitgeteilt:

Ein Probebetrieb kann sich aus den erzielten Einnahmen nicht decken.

Vorab muss geklärt               werden, wer die Aufwendungen trägt (klares Bekenntnis des Leistungsbestellers).              

Die Fahrzeugbeschaffung und die Personalkosten müssen durch den Besteller der Leistung

getragen werden.

Eine Campus-Linie - auch probeweise - bedarf in der Hauptverkehrszeit I (von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr und Hauptverkehrszeit II (von 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr) den Einsatz von mindestens zwei zusätzlichen Bussen, die nicht zur Verfügung stehen.

Die Errichtung für eine Linienverbindung (auch nur probeweise) bedarf einer  Antragstellung an das Landesamt  für Straßenbau und Verkehr M-V.

Dieser Antrag wird in einem Genehmigungsverfahren (Anhörung von Verkehrsunternehmen im Bediengebiet Hansestadt Rostock sowie Institutionen und Ämter) eingeleitet.

Dieses Verfahren bedarf eines Zeitraums der Bearbeitung sowie Einspruchsfrist von ca. 6 Monaten.

Nach einer Erteilung der Genehmigung erhält das Verkehrsunternehmen eine Betriebspflicht zur Durchführung dieser Linie.

Damit ist die im Antrag formulierte zeitliche Zielstellung nicht realisierbar.

Die Einführung einer Linie nur kurzfristig auf Probe, ist aus verkehrsplanerischer Sicht nicht sinnvoll, da sich die Verkehrsnachfrage innerhalb von 2 Jahren entwickelt.

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Beschlüsse

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02.04.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben