Stellungnahme - 2014/AN/5453-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Gegen den Antrag bestehen keine rechtlichen Bedenken.

 

Der Wahlvorschlag ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar. Die fachliche Eignung der Bewerberin ist nachgewiesen.

Die Mitglieder der Fraktionen konnten sich eine hinreichende Erkenntnis- und Entscheidungsgrundlage verschaffen.

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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02.04.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben