Informationsvorlage - 2014/IV/5464

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Beratungsfolge

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Beantwortung der Anfragen aus der Sitzung Sozial- und Gesundheitsausschuss am 19.03.2013:

 

Der „Winkeltreff“, eine Begegnungs- und Kommunikationsstätte der HWBR GmbH im Stadtteil Lütten Klein für ökonomisch schwache Bürgerinnen und Bürger, ist nur noch bis zum 30.04.2014 mit folgenden Angeboten geöffnet:

-          einer Ausgabestelle der Rostocker Tafel am Donnerstag und Samstag für Warnowpassbesitzer,

-          einer Ausgabestelle der Suppenküche tgl. von Montag bis Samstag für Warnowpassbesitzer,

-          einer Kleiderkammer und

-          Räumlichkeiten für Veranstaltungen und geselliges Beisammensein.

 

 

1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit alternativen Trägern?

2. Welche konkreten Aussagen anderer Träger (Kolping, InVia...) gibt es, warum die Angebote des Winkeltreffs nicht in deren Räumen stattfinden können?

 

Aktueller Stand der Verhandlungen mit alternativen Trägern:

 

Der Träger Wohltat e. V., zuständig für die Anlieferung des Essens aus der Suppenküche in Toitenwinkel zur Ausgabestelle in den „Winkeltreff“, hat sich um eine neue Ausgabestelle im Stadtteil Lütten Klein bemüht:

-          Im Stadtteil- und Begegnungszentrum (Träger IN VIA e. V.) stehen keine räumlichen Kapazitäten zur Mittagsausgabe zur Verfügung, dort wird ein eigener Mittagstisch für Hortkinder der angrenzenden Grundschule angeboten. 

-          Im Sozialkaufhaus der Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. stehen auch keine entsprechenden räumlichen Kapazitäten zur Verfügung.

 

Eine Übernahme der Begegnungsstätte mit allen Angeboten wurde vom Träger bereits geprüft und wird abgelehnt.

 

Die nächstgelegene Essenausgabestelle befindet sich am Lichtenhäger Brink, einer Begegnungsstätte der Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. Der Wohltat e. V. wird den Betroffenen aus dem „Winkeltreff“ empfehlen, von Montag bis Freitag die Ausgabestelle in Lichtenhagen zu nutzen. Zurzeit erfolgt die Essenausgabe durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die befristet bis zum 31.05.2014 über das Förderprogramm „Bürgerarbeit“ angestellt sind. Dann organisiert der Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. die Essenausgabe bis zum 31.10.2014 mit einer Teilzeitkraft über die Förderung von Arbeitsgelegenheiten. Bei Ausfall der Arbeitskraft ist das Angebot unter diesen Umständen nicht gesichert.  Es sollen noch ehrenamtliche Kräfte zur Unterstützung gesucht werden. Eine Zusicherung des Fortbestandes der Begegnungsstätte für das Jahr 2015 gibt der Betreiber nicht, da auch ihm finanzielle Mittel fehlen.

Durchschnittlich werden je 110 Essen pro Woche in der Ausgabenstelle Winkeltreff bzw. Lichtenhäger Brink ausgegeben.

 

Der Träger Rostocker Tafel e. V. betreibt in den Räumlichkeiten des „Winkeltreff“ eine Lebensmittelausgabestelle. Teilnehmer der AGH Maßnahme „Unterstützung Rostocker Tafel“ unterstützen die ehrenamtlichen Helfer bei der Ausgabe der Tafelprodukte an bedürftige Bürgerinnen und Bürger. Diese Maßnahme ist bis zum 18.12.2014 durch das Hanse-Jobcenter bewilligt worden. Der Mietvertrag zwischen der HWBR GmbH und der WIRO Rostock endet am 30.06.2014. Bis zu diesem Zeitpunkt wird es an diesem Standort die Lebensmittelausgabe geben. Über den Zeitpunkt hinaus verhandelt der Rostocker Tafel e. V. noch mit der WIRO Rostock über die Vermietung der dafür benötigten Räumlichkeiten. 

 

In unmittelbarer Nähe befindet sich das Sozialkaufhaus der Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. Hier wird entsprechend preiswert Kleidung angeboten. Es besteht nicht die dringende Notwendigkeit für eine Kleiderkammer.

 

Zum geselligen Beisammensein, für den Besuch unterschiedlichster Veranstaltungen, für Beratungen und vieles mehr können die Bürgerinnen und Bürger das Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten Klein des Trägers IN VIA e. V. nutzen.

 

 

3. Wie ist die bisherige Finanzierung des Winkeltreffs? Wie setzen sich die Anteile der HWBR zusammen?

 

Die Finanzierung erfolgte überwiegend über die Förderung von verschiedenen Arbeits-gelegenheiten durch das Hanse-Jobcenter auf Antragstellung des Maßnahmeträgers, der HWBR GmbH, mit dem Ziel der Aktivierung Langzeitarbeitsloser durch Unterstützungs-arbeiten in der Begegnungsstätte für Menschen, denen sonst aufgrund ihrer sozialen Lage die Ausgrenzung droht:

-          für Teilnehmer entsprechend der Tätigkeitsbeschreibung lt. Maßnahme (u. a. für die Ausgabe des Essens bzw. der Lebensmittel),

-          anteilig für Projektcoach und Anleiter und

-          anteilig für Miete, BNK und Sachkosten.

 

Finanzierungsbeispiel für die Maßnahme „Soziale Begegnungsstätte Winkeltreff Nord-West“ vom 01.11.2013 bis zum 30.04.2014:

-          Anleitungs-/ Betreuungskosten / Teilnehmer:                                          130,50 €

-          Verwaltungskosten/ Pflichtversicherungen/ Teilnehmer:                                72,00 €

-          Sachkosten/ Teilnehmer:                                                                                      36,30 €

-          Gesamt/ Teilnehmer:                                                                                                  238,80 €

-          Gesamt/ Laufzeit der Maßnahme (6 Teilnehmer/ 6 Monate):      8.596,80 €

 

Aktuell sind für das Objekt mit seinen 177,86 m² jährlich ca. 8.680,00 € für Miete und Mietnebenkosten aufzubringen. Dazu kommen noch Nebenkosten wie Strom, Müll, Telefon von jährlich ca. 2.000,00 €. Damit sind noch keine Kosten für Reparaturen, Anschaffungen und zur Organisation von Veranstaltungen abgedeckt.             

Diese Kosten hat die HWBR GmbH durch Eigenmittel und Spenden finanziert.

 

Schlussfolgerungen:

Die Begegnungsstätte kann ab dem 01.05.2014 nicht aufrechterhalten werden.

 

Nur auf der Grundlage von Bewilligungen von Arbeitsgelegenheiten ist das Projekt „Winkeltreff“ nicht ausfinanziert. Aussagen zum Umfang der darüber hinaus erforderlichen Finanzierung können nicht gemacht werden. Der finanzielle Rahmen ist stark abhängig, vom Konzept des zukünftigen Trägers, aber eine gesicherte Finanzierung der Miete und einer Anleiterstelle (evtl. Teilzeit – 35h/Woche) gehört zur den Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung der Begegnungs- und Kommunikationsstätte.

 

Das Hanse-Jobcenter signalisiert die Bereitschaft, das Konzept des zukünftigen Antragstellers zu prüfen und die jeweiligen sozialen Projekte im Rahmen von Arbeits-gelegenheiten mit MAE (AGH) zu fördern. Zurzeit liegen keine entsprechenden Anträge vor.

 

 

In Vertretung                                                                                                 

 

                                                                                                               

 

                                                                                                               

Holger Matthäus

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30.04.2014 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben