Stellungnahme - 2014/AN/5416-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde unterstützt den Vorschlag des Ortsbeirates Markgrafenheide zur Errichtung eines Hundestrandes im Strandblock 24.

 

Bereits in der Vergangenheit gab es von ortsansässigen Beherbergungsunternehmen den Wunsch nach einem ortsnahen Strand für Gäste, die mit Hund anreisen. Gleichfalls wurde dieser Wunsch auch von einheimischen Hundebesitzern mehrfach über den Ortsbeirat an die Tourismuszentrale heran getragen.

Bislang gibt es laut Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock in Hohe Düne, Strandblock 10 und 11, einen Hundestrand. Ein weiterer, nicht in der Satzung enthaltener Hundestrand wurde probeweise im Block 36 eingerichtet.  

 

Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten schlägt die Tourismuszentrale die Einrichtung eines Hundestrandes sowohl im Block 24/25 auf einer Länge von maximal 100 Metern als auch dauerhaft im Block 36 vor.

In diesen Blöcken befinden sich keine Strandkorbvermietungen sowie weitere touristische Angebote. Der Block 24 ist in den Sommermonaten von Gästen nicht so stark frequentiert, da sich hier in unmittelbarer Nähe kein größerer Parkplatz befindet. Fußläufig aus dem Ort ist dieser jedoch gut zu erreichen.

Der Block 36 befindet sich außerhalb der örtlichen Bebauung von Markgrafenheide,  wird jedoch von den Besuchern des Campingplatzes gern genutzt. Im Hinblick auf die Eröffnung des Strandresorts mit 500 Betten wird vorsorglich zur Entspannung der Gesamtsituation durch  die großen Entfernungen zwischen den Hundestränden, die Einrichtung eines dauerhaften  Hundestrandes empfohlen.

 

 

 

 

Die Tourismuszentrale übernimmt die Einrichtung und Säuberung der Hundestrände im Rahmen der Strandreinigung.

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Beschlüsse

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02.04.2014 - Bürgerschaft - überwiesen

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30.04.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben