Dringlichkeitsantrag - 2014/DA/5394
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der SPD)
Ernennung des Finanzsenators Dr. Chris Müller
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 03.03.2014
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.03.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.04.2014
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1.
Die Bürgerschaft fordert den Oberbürgermeister auf, sich bis zum 06.03.2014 12:00 Uhr gegenüber der Präsidentin der Bürgerschaft verbindlich zu erklären, dass dieser Dr. Chris Müller zum Beigeordneten verbunden mit der Funktion des 1. stellvertretenden Oberbürgermeisters unverzüglich ernennen wird.
2.
Sofern der Oberbürgermeister die geforderte Erklärung nicht bejahend abgibt, wird die Präsidentin umfassend ermächtigt und beauftragt, umgehend zur Wahrung der Rechte der Bürgerschaft in Umsetzung der Wahlentscheidung vom 29.01.2014 tätig zu werden. Hierzu zählt insbesondere die Anzeige der rechtlichen Weigerung des Oberbürgermeisters gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde verbunden mit der Bitte um Einschreiten im Wege der Anweisung und ggf. Ersatzvornahme.
Die Präsidentin wird weiterhin zur gerichtlichen Klärung - auch im Wege des einstweiligen Verfahrens beauftrag
02.04.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft fordert den Oberbürgermeister auf, sich bis zum 06.03.2014, 12:00 Uhr, gegenüber der Präsidentin der Bürgerschaft verbindlich zu erklären, dass dieser Dr. Chris Müller zum Beigeordneten verbunden mit der Funktion des 1. stellvertretenden Oberbürgermeisters unverzüglich ernennen wird.
2. Sofern der Oberbürgermeister die geforderte Erklärung nicht bejahend abgibt, wird die Präsidentin umfassend ermächtigt und beauftragt, umgehend zur Wahrung der Rechte der Bürgerschaft in Umsetzung der Wahlentscheidung vom 29.01.2014 tätig zu werden.
Hierzu zählt insbesondere die Anzeige der rechtlichen Weigerung des Oberbürgermeisters gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde verbunden mit der Bitte um Einschreiten im Wege der Anweisung und ggf. Ersatzvornahme.
Die Präsidentin wird weiterhin zur gerichtlichen Klärung - auch im Wege des einstweiligen Verfahrens - beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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