Stellungnahme - 2014/AN/5367-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschriften: keine

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

 

Der Hansestadt Rostock sind bislang weder die zum Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen noch das Restvermögen des Betreibervereins „Georg Büchner“ zugeflossen.

 

Eine Entscheidung über die Verwendung der zu erwartenden zusätzlichen  Haushaltsmittel wurde noch nicht getroffen. Denkbar ist eine gemeinnützige, maritime Zweckverwendung oder der Einsatz zur Finanzierung bereits geplanter gemeinnütziger Maßnahmen.

 

 

 

 

Roland Methling

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.03.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben