Stellungnahme - 2014/AN/5368-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Gegen den Antrag bestehen rechtliche Bedenken. In dem Auswahlverfahren steht die Entscheidung über die Anhörung von Bewerbern noch aus. Gegenwärtig liegen von einer Fraktion Vorschläge für eine Anhörung vor. Eine weitere Fraktion hat mitgeteilt, dass sie zunächst selbst Gespräche mit einzelnen Bewerbern führen möchte.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft hat hierzu im öffentlichen Teil der Sitzung des Personalausschusses am 14.01.2014 mitgeteilt, dass sie zur Dauer der Einsichtnahme und zum Ablauf des weiteren Auswahlverfahrens den Fraktionsvorsitzenden einen Vorschlag vorlegen werde. Da ein solcher Vorschlag der Verwaltung bisher nicht bekannt ist, wird davon ausgegangen, dass die politische Willensbildung zur Anhörung einzelner Bewerber noch nicht abgeschlossen ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es daher angezeigt, dass auch für diejenigen Fraktionen, die ihren Mitgliedern mit der Anhörung von Bewerbern eine hinreichende Erkenntnis- und Entscheidungsgrundlage gewähren wollen, das Auswahlverfahren fortzuführen ist. Hierzu sollten zunächst die anzuhörenden Kandidaten von den Fraktionen benannt und sodann angehört werden.

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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05.03.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben