Stellungnahme - 2014/AF/5333-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Es muss zunächst klargestellt werden, dass es zu keiner Zeit eine Zusage des Oberbürgermeisters zu einer kostenfreien Überlassung des Theaters im Stadthafen an Dritte gegeben habe.

 

Richtig ist allerdings, dass der Oberbürgermeister auf dem Neujahresempfang der Stadt Parchim am 25. Januar 2014 seine Unterstützung für die Bühne Parchim erklärte. Die genauen Konditionen zur Nutzung des Theaters im Stadthafen als Ausweichspielstätte für die Bühne Parchim wurden allerdings nicht besprochen und blieben offen.

 

1. Wann hat der Oberbürgermeister dieses Angebot mit wem vorab beraten?

 

Siehe Ausführungen vorab.

 

2. Hatte der KOE die Vermietung ausgeschrieben oder auf andere Weise neue Mieter gesucht?

 

Der Mietvertrag für das Theater im Stadthafen wurde bereits zum 31.12.2013 durch die Volkstheater Rostock GmbH gekündigt. Durch den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ ist eine verlängerte Frist bis zum 31. Januar 2014 für den Auszug eingeräumt worden. Das Volkstheater hat den Monat dazu genutzt, alle Räumlichkeiten zu beräumen und für eine Rückgabe an den Eigenbetrieb KOE Rostock herzurichten. Derzeit ist die Volkstheater Rostock GmbH noch dabei ein Angebot zur Überlassung von Inventar und Technik an den Eigenbetrieb KOE Rostock, welches zum Betrieb der Spielstätte erforderlich ist, zu erarbeiten.

 

Eine offizielle Ausschreibung des Theater im Stadthafen war daher noch nicht möglich.

Durch diverse Berichte in den Medien sowie Stellungnahmen des Eigenbetriebes KOE Rostock gegenüber der Presse haben sich dennoch mehrere Interessenten vorgestellt und ihren Wunsch zur Anmietung bekundet.
 

3. Gab es keinen einzigen Interessenten für die Anmietung?

 

Der Eigenbetrieb KOE Rostock hat seit Bekanntwerden der Aufgabe der Spielstätte durch das Volkstheater mehrere Anfragen zur Weiternutzung erhalten. Nach dem Freizug des Theaters wurden und werden die Gespräche mit Interessenten geführt.

 

4. Wann wurde mit dem KOE der Verzicht auf die Mieteinnahme besprochen und vereinbart?

 

Siehe Ausführungen vorab.

 

5. Aus welchem Grund hätte das Volkstheater Rostock keine mietfreie Nutzung erhalten können?

 

Der Eigenbetrieb KOE Rostock hat zu keiner Zeit eine entsprechende Anfrage zum Mieterlass durch die Volkstheater Rostock GmbH erhalten.

 

Ein Mieterlass wäre allerdings haushaltsseitig als eine Zuschusserhöhung für die Volkstheater Rostock GmbH durch die Bürgerschaft zu beschließen gewesen. Seitens der Verwaltung wird ein solcher Weg als nicht ziel führend angesehen. Auch die Bürgerschaft hat bislang den Zuschuss für die Volkstheater Rostock GmbH konsequent gedeckelt.

 

6. Welche Regelungen wurden zu den laufenden Betriebskosten des Theaters Parchim während der kostenfreien Nutzung des TiS getroffen?

 

Bisher wurden noch keine Regelungen getroffen.

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Beschlüsse

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05.03.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben