Stellungnahme - 2014/AF/5312-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Frage 1: Welche externen Kosten sind der Hansestadt Rostock aufgrund dieses Verfahrens entstanden? Bitte Gerichts- und Anwaltskosten gesondert aufweisen.

 

Gerichtskosten              I. Instanz              294,00 EUR

              II. Instanz              392,00 EUR (voraussichtlich)

 

Anwaltskosten              I. Instanz              775,64 EUR

              II. Instanz              949,14 EUR (voraussichtlich)

 

Frage 2: Welche internen Kosten für Personal und Arbeitszeitanteilen müssen diesem Verfahren zugerechnet werden?

 

Der Anteil der Arbeitszeit, die von den Mitarbeitern einzelner Organisationseinheiten für das Verfahren aufgewandt wurde, ist nicht erfasst worden. Eine solche Dokumentation findet auch grundsätzlich nicht statt (Ausnahme: Organisationsuntersuchungen). Eine Berechnung der auf den Einzelprozess entfallenden Personalkosten ist daher nicht möglich.

 

Frage 3: Soll das Verfahren nach der sehr deutlichen Begründung des Oberverwaltungsgerichtes auch in der Hauptsachte weiter betrieben werden? Wenn ja, wie hoch werden die damit verbundenen Kosten geschätzt?

 

Eine abschließende Entscheidung hierzu steht noch aus.

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Beschlüsse

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05.03.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben