Änderungsantrag - 2013/BV/4613-05 (ÄA)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Punkt 1 wird wie folgt geändert:

Die Bürgerschaft stellt fest, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig ist.

Die Punkte 2 - 7 entfallen.

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Fehlender Deckungsnachweis für die Verholungskosten

 

Bei der Sammlung der Unterschriften im Jahr 2010 wurden den Bürgern Kosten in Höhe von 150 TEUR benannt, die durch Mehreinnahmen und Spenden gedeckt seien.

Laut Vorlage 2013/BV/4613 vom 17.05.2013, Seiten 7-9, würde eine Verlegung des Schiffes in den Stadthafen Nachfolgekosten in Höhe von über 11 Mio. Euro verursachen.

Im Nachtrag zur BV vom 06.02.14 benennt der Oberbürgermeister Kosten für die Verholung des Schiffes in Höhe von insgesamt 340 TEUR, die durch Mehreinnahmen gedeckt seien. Dabei geht er davon aus, dass im Jahr 2015 Kosten für eine Dockung des Schiffes erforderlich seien, die sowieso durch die IGA GmbH zu tragen wären, wodurch sich die Verholungskosten um 335 TEUR verringern würden. Nach dieser Rechnung betrügen die Gesamtkosten somit ca. 675 TEUR.

Die Kostenangaben des Bürgerbehrens und des Beschlussnachtrags wurden durch ein unabhängiges Gutachten vom 21.01.2014 widerlegt. Verholung und Anbindung kosten ca. 3,7 Millionen Euro.

Des Weiteren stellte der unabhängige Gutachter am 17.02.14 fest, dass er aufgrund des guten Zustandes des Schiffes im Jahr 2017 keine Probleme bei der erneuten Erteilung der Schwimmfähigkeit für weitere 15 Jahre sehe und hierfür keine Dockung erforderlich sei.

Für die IGA GmbH gibt es somit keine Veranlassung eine Dockung vornehmen zu lassen und diese zu finanzieren. Damit gibt es bereits für die Kosten in Höhe von 335 TEUR keine Deckung.


In einer weiteren Prüfung vom 20.02.14 hat der Gutachter den besten und schlechtesten Kostenfall der Verholung mit 2,7 bzw. 4,5 Mio Euro benannt. Die Rückholung nach 3 Jahren bezifferte der Gutachter mit ca. 1,3 Mio. Euro.

Für die Kosten der Verholung und Rückholung nach 3 Jahren bzw. die Folgekosten bei Nichtrückholung (zurückzuzahlende Fördermittel in Höhe von ca. 1,3 Mio. Euro), mithin in beiden Varianten insgesamt 5 Mio. Euro, gibt es keinerlei Deckungsvorschlag.

 

Falschdarstellung und fehlende Angaben

 

Laut Nachtrag zur BV soll im Ergebnis der Potentialanalyse der Fa. ANIMARE Rostock (12/2010) und nach Einschätzung der von der Stadt berufenen Expertenkommission („Lenkungsgruppe Museum“, Empfehlung 03/2011) der Standort Stadthafen zum Aufbau eines Maritimen Technikmuseums Rostock (Marineum) klar favorisiert worden sein. Die Besucherzahlen des Maritimen Technikmuseums könnten bei Etablierung von derzeit ca. 20.000 Gästen jährlich auf bis zu 190.000 Gästen steigen.

 

Korrekt ist jedoch, dass die Potenzialanalyse beider Standorte lediglich besagt: Je nachdem, wie viel Geld und Arbeit in die Verbesserung der Ausstellung und ins Marketing gesteckt wird, seien im Stadthafen 10-20 % mehr Besucher zu erwarten. Bei allerhöchster Ausbaustufe 190 000 Besucher im Stadthafen, 171 000 im IGA-Park.

Daher schreibt die Rechtsaufsicht am 14.02.2014 Folgendes:

Gegen den Kostendeckungsvorschlag lässt sich allenfalls noch einwenden, dass der … erwähnte deutliche Anstieg der Besucherzahlen auf der Grundlage der mir übersandten Potenzialanalyse (dort S. 47) größtenteils nicht auf eine Verlegung des Schiffs in den Stadthafen zurückginge, sondern Folge einer Steigerung der Attraktivität und des Bekanntheitsgrades wäre, wie sie prinzipiell - und mit einem nur um 10.000 - 20.000 geringeren Besucherpotenzial - auch am jetzigen Standort möglich wäre.

 

Folgende Punkte finden keinerlei Berücksichtigung in der BV und Nachtrags-BV:

- Aufzeigen finanzieller u. a. Folgen des fehlenden Angebotes am Standort Schmarl

- Angebotsersatz im IGA-Park in den Varianten „dauerhaft“ und „für die Jahre 2014-17“

- Deckung der Kaufsumme für das Schiff in Höhe von 8 Mio. Euro im Falle der dauerhaften     Verlegung (Herauslösung aus der IGA GmbH)

- Darstellung der Planungskosten für das aktuelle IGA-Nachnutzungskonzept

- Darstellung der Folgekosten für eine dreijährige Aussetzung von Planung und Umsetzung der IGA-Nachnutzung.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.02.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.04.2014 - Bürgerschaft - abgelehnt