Stellungnahme - 2014/AN/5346-01 (SN)

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

0776/02-BV der Bürgerschaft vom 07.03.2001 Aufwandsentschädigungen für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren

 

Sachverhalt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der „Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in M-V“ vom 01.01.2014 die Höhe der Entschädigungen bei den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock anzupassen.

 

2. Der Bürgerschaft ist bis zur Sitzung im Mai 2014 eine entsprechende Beschlussvorlage mit den Anpassungen vorzulegen.

 

Der Innenminister des Landes hat mit einer neuen Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern, die am 01.01.2014 in Kraft getreten ist, die besondere Verantwortung von Funktionsinhabern, durch Anpassung der seit 2002 geltenden Entschädigungsverordnung gewürdigt .

 

Mit der Anpassung sollen auch die gestiegenen Anforderungen und der damit verbundene erhöhte Zeitaufwand für die ehrenamtlich Tätigen, aber auch das ehrenamtliche Engagement angemessen berücksichtigt werden.

 

Mit einer Anpassung soll diesem Anliegen auch in der Hansestadt Rostock Rechnung getragen werden.

 

Stellungnahme:


-          Dem Antrag von Herrn Dr. Steffen Wandschneider wird zugestimmt.

 

-          Mit Veröffentlichung der neuen Verordnung im Dezember 2013 wurde im Zusammen- wirken mit dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock und dem Brandschutz- und Rettungsamt an der Vorlage zur Anpassung der Aufwandsentschädigung gearbeitet. Aus diesem Grund ist es beabsichtigt, der Bürgerschaft die entsprechende Beschlussvorlage mit den Anpassungen bereits zur Bürgerschaftssitzung im April vorzulegen.

 

-          Mit der Umsetzung der Verordnung wird ein Beitrag geleistet, den gewachsenen Anforderungen an Funktionsinhabern, insbesondere bei der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Wehren und der Stärkung der Personalbindung an die Freiwilligen Feuerwehren, gerecht zu werden.

 

Dies wird insbesondere deutlich durch

-          zunehmende Wertsteigerung bei der treuhänderischen Verwaltung von Gebäuden, Anlagen, Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen in Millionenhöhe,

-          Mehrbelastung bei der Sicherstellung von Aus- und Fortbildungsstunden durch gewachsenes Anforderungsprofil an den Funktionsinhaber, 

-          gesteigerte Ansprüche bei der Nachwuchsgewinnung unter Berücksichtigung des demografischen Faktors,

-          verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um der Außendarstellung der Freiwilligen Feuerwehren als nicht finanzierte Hilfeleistungsbehörde des Staates entgegen zu wirken.

 

Gleichzeitig wird ein nicht zu unterschätzender Motivationsfaktor erreicht, um die Bereitschaft des Einzelnen in einer Führungsfunktion, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen und besonders engagiert hoheitliche Aufgaben der Gefahrenabwehr über der gemeindlichen Pflichtaufgabe hinaus zu leisten.

 

Die Umsetzung bei der Anwendung der Höchstsätze für Funktionsträger sowie für Kameraden mit besonderen Aufgaben, u.a. Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte, der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung von ca. 7.600,00 EUR jährlich dar.

 

 

 

 

 

 

Karin Helke

Beauftragte in der Funktion des Zweiten Stellvertreters

des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock

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Beschlüsse

Erweitern

25.02.2014 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

05.03.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben