Informationsvorlage - 2014/IV/5370

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Beratungsfolge

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Aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses 2013/AN/4704 vom 07.11.2013 bzw. 04.12.2013 und der Verfügung des Oberbürgermeisters wurde das Amt für Jugend und Soziales verpflichtet, die Leistungserbringung der Krankenhilfe für o.g. Personenkreis durch eine Krankenkasse zu prüfen und vorzubereiten.

 

Am 10.03.2014 beraten die Vertreter des Amtes für Jugend und Soziales mit Mitarbeitern des Gesundheitsamtes über die rechtlichen Grundlagen zur Gewährung der Krankenhilfeleistung nach § 4, 6 AsylbLG. Ziel dieses Gespräches ist es, eine Arbeitsgrundlage für weitere Gesprächsrunden zu schaffen. Insbesondere der rechtliche Rahmen, die Problematik der Kostenerstattung durch das Land und die Erstellung eines sogenannten Ausschlusskataloges sollen besprochen werden.

Dieser Ausschlusskatalog soll zum einen Leistungen enthalten, auf die grundsätzlich kein Anspruch besteht, und zum anderen solche Leistungen, bei denen sich die Hansestadt Rostock die Genehmigung selbst vorbehält.

 

Durch das Rechtsamt wird derzeit die Erforderlichkeit einer Ausschreibung bzw. die Art der Ausschreibung geprüft.

 

Das Hauptamt und das Amt für Jugend und Soziales haben bereits erste Gespräche geführt. Sobald eine Stellungnahme/Handlungsempfehlung des Rechtsamtes vorliegt, werden die Gespräche wieder aufgenommen.

 

In Vertretung                                                                                                 

                                                                                                               

                                                                                                               

 

Holger Matthäus

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Beschlüsse

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19.03.2014 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben