Beschlussvorlage - 2014/BV/5352

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) „Neubau Wohn- und Geschäftsgebäude mit Parkhaus, Bebauungsplan Nr. 01.W.141 „Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde“, hier: 2. Nachtrag zum Rampengebäude, Zum Zollamt 3, Az.: 01913-13, wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss.

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

 

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Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.03.2014 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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08.04.2014 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen