Informationsvorlage - 2014/IV/5348

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

JHA 12.12.2006 - BV 0969/06

JHA 12.06.2007 - BV 0576/07

JHA 28.08.2007 - BV 0701/07

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 28.08.2007 beauftragte der Jugendhilfeausschuss das Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock, gemeinsam mit dem Jugendamt des Landkreises Bad Doberan, mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbh sowie mit der Jugend– und Sozialwerk Region Rostock gGmbH Leistungs-, Qualitäts-entwicklungs- und Entgeltvereinbarungen zur Schaffung einer gemeinsamen lern- und psychotherapeutischen stationären Einrichtung mit maximal 20 Plätzen abzuschließen.

 

Seit Februar 2008 betreiben die Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbh am Standort Rostock-Lichtenhagen mit 6 Plätzen sowie die Jugend– und Sozialwerk Region Rostock gGmbH mit 8 Plätzen lern- und psychotherapeutisch ausge-staltete stationäre Einrichtungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß § 34 SGB VIII.

 

Gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt Rostock, dem Förderzentrum am Wasserturm und dem Jugendamt des Landkreises Rostock realisiert die Hansestadt Rostock somit die Deckung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsbedarfes „an einem Ort“.

 

Das Angebot der Gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbh konzentrierte sich dabei auf die Adressatengruppe der 6 bis 12 Jahre alten Kinder, das Angebot der Jugend – und Sozialwerk Region Rostock gGmbH hielt Plätze für die 13 bis 16 Jahre alten Jugendlichen vor.

 

Im Rahmen der Qualitätssicherung und der Fortschreibung der Angebote an beiden Standorten empfiehlt die Planungsgruppe „Hilfen zur Erziehung“:
 

    1. die Aufhebung der Altersdifferenzierung.
    2. Zukünftig sollen in den lerntherapeutischen Einrichtungen der Gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbh in Rostock- Lichtenhagen Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem Alter, aber entsprechend ihrem Bedarf betreut, erzogen und gebildet werden.

 

Die Aufhebung der Altersdifferenzierung ermöglicht die Kontinuität von Beziehungen zwischen den Kindern und Jugendlichen und den professionell Handelnden, unabhängig vom Erreichen einer Alterstufe und schließt Beziehungsabbrüche auf Grund konzeptioneller Vorgaben aus. Des Weiteren können gerade im Hinblick auf die wohnortnahe Unterbringung im Rahmen stationärer Jugendhilfeleistungen junge Menschen aus der Hansestadt Rostock auch über das 12. Lebensjahr hinaus in dieser Hilfeform in der Hansestadt Rostock untergebracht werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung erfolgt auf der Basis geprüfter und bewilligter Einzelfälle im Rahmen der Haushaltsplanung und entsprechend der Entgeltvereinbarung.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

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Beschlüsse

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25.02.2014 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben