Stellungnahme - 2014/AN/5297-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Im Personalausschuss am 11.02.2014 wurde das weitere Verfahren zur Besetzung der Stelle „Amtsleiterin/Amtsleiter" des Amtes für Jugend und Soziales vorgestellt.

 

Eine erneute externe Ausschreibung der Stelle verspricht nach der Bewerberlage in den vergangenen Verfahren keinen Erfolg. Es ist nicht ersichtlich, welche Umstände nunmehr ein besseres Ergebnis erwarten lassen sollen. Als Alternative plant die Verwaltung daher eine Personal­entwick­lungs­maßnahme dergestalt, dass die Stellenbesetzung mit einer Qualifizierungsmaßnahme verbunden wird. Die interne Ausschreibung der Stelle sieht danach zunächst einen erfolgreichen Abschluss der notwendigen Fortbildung vor. Erst dann erfolgt die endgültige Stellenbesetzung. Damit werden die Rechte der politischen Gremien bei der Besetzung gewahrt. Gleichzeitig wird die tarifgerechte Qualifikation des Bewerbers sicher gestellt. Bis zu der endgültigen Besetzung ist darüber hinaus die Aufgabenwahrnehmung im Amt gewährleistet. Kommissarisch wird die Aufgabe dafür zunächst durch den für die Vertretung zuständigen Abteilungsleiter wahrgenommen.

 

 

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Beschlüsse

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18.02.2014 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben