Beschlussvorlage - 2014/BV/5340
Grunddaten
- Betreff:
-
Befristete Anerkennung des Vereins - Förderverein für demokratische Medienkultur e. V. - als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.02.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.02.2014
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Beschlussvorschriften: § 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der Förderverein für demokratische Medienkultur e.V. hat seinen Sitz in der Hanse- stadt Rostock seit dem 19.11.2012 und befindet sich somit in der örtlichen Zustän-digkeit des Amtes für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock.
Mit der Beantragung des Projektes „between the countries“ bei der Aktion Mensch ist eine Anerkennung als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII notwendige Voraussetzung.
Das Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock begrüßt ausdrücklich die Idee für das o. g. Vorhaben. Es lässt sich feststellen, dass es kein vergleichbares Projekt in der Hansestadt Rostock bzw. in der Region gibt.
Das o. g. Projekt orientiert sich an den Inhalten der §§ 11 und 13 SGB VIII und setzt seinen Schwerpunkt auf außerschulische Jugendbildung, arbeitsweltbezogener Ju-gendarbeit und soziale Integration junger Menschen. Dabei setzt das Projekt an den Interessen von jungen Menschen an und hat als Zielstellung die Integration Einzelner und die Überwindung individueller Beeinträchtigungen. Besonders positiv ist zu erwähnen, dass der beantragende Träger beabsichtigt, die jeweils ortsansässigen Medienpartner in die Arbeit mit einzubeziehen.
Nach der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Konzept des Trägers und der Klärung offener Fragen in zwei Trägergesprächen konnte das Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock ein positives Votum für das Projekt abgeben.
Die Befristung der Anerkennung wird durch die Verwaltung vorgeschlagen, weil der Verein die Voraussetzungen der Bewertung gegenwärtig nicht vollumfänglich erfüllt. Im Ergebnis der Evaluation des Projektes kann eine neue Entscheidung getroffen werden.