Stellungnahme - 2014/AN/5292-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit der HWBR in Verhandlung zu treten, um den Erhalt des Verkehrsgartens zu gewährleisten. Alternativ ist durch die Verwaltung ein anderer potentieller Träger zu suchen und zu beauftragen.

 

Der Oberbürgermeister legt der Bürgerschaft zur Sitzung am 2.April 2014 eine Information zum Stand der Verhandlungen vor.

 

Das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Dezember 2012, weist im § 5 - Gegenstandsbereiche des Unterrichtes - Abs. 5 aus:

 

„Aufgabengebiete sind Demokratie- Rechts- und Friedenserziehung, […] Verkehrs- und Sicherheitserziehung. Sie sind Bestandteil mehrerer Unterrichtsfächer sowie Lernbereiche und sollen sowohl im Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlunterricht als auch in den außerunterrichtlichen Veranstaltungen angemessene Berücksichtigung finden…“

 

Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ vom 1. August 2011 - 201C-3211-05/586 - ist Verkehrserziehung fester Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages aller Schularten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

Bei der Ausgestaltung der Verkehrserziehung ist die Zusammenarbeit mit den Eltern, den Kommunen, der Polizei und den Verkehrswachten sowie weiteren an der Verkehrserziehung Interessierten unabdingbar. Die Verwaltungsvorschrift fordert bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung gemäß Punkt 2 - Inhalte und Formen der Vermittlung - u.a.:


-          Verhalten auf dem Schulweg

-          vorbereitendes, motorisches Radfahrtraining

-          Verkehrsregeln für Radfahrer

-          fahrpraktische Übungen

-          Vorbereitung und Durchführung der Lernzielkontrolle

-          Erlernen und sicheres Anwenden von Verkehrsregeln

 

Gemäß § 102 SchulG M-V - Aufgaben der Schulträger - fällt auch der Hansestadt Rostock die Pflicht zu, die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Durchführung des Verkehrserziehungsunterrichtes vorzuhalten. Hier heißt es:

 

              (1)               Die Wahrnehmung der Schulträgerschaft ist eine Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte.

              (2)               [...] Die Schulträgerschaft umfasst insbesondere die Aufgaben,

1.               die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten,

2.               das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schule zu stellen und

3.               den Sachbedarf des Schulbetriebs zu decken.“

 

Informationen zur Jugendverkehrsschule

Die Hansestadt Rostock hat dazu bereits 1957 die Jugendverkehrsschule mit dem Verkehrsgarten im Barnstorfer Wald, Tiergartenallee 5, 18057 Rostock, gegründet. Sie  funktioniert seit 1989 als ein intensives Netzwerk kommunaler und landesseitiger Akteure bei der praxisorientierten Verkehrserziehung von Grundschülern der Hansestadt Rostock als Pflichtaufgabe des Grundschulunterrichtes.

 

1. Zum Objekt:

  • Das Grundstück ist eine nicht speziell abgegrenzte Teilfläche im Barnstorfer Wald (Tiergartenallee 5).
  • Größe der Anlage: ca. 200 m x 140 m
  • Die Anlage besteht aus:

      Flachbau mit Unterrichtsraum

      Flachbau mit Lager- / Werkstatträumen für Fahrräder, Übungsmobile, Material …

      Übungsstraßen mit modellgerechten Verkehrsanlagen, Kreuzungen, Verkehrszeichen, …

 

2. zum „Schulbetrieb“:

  • Auf der Anlage wird der lehrplanpflichtige Teil des Verkehrserziehungsunterrichtes der Grundschulen der Hansestadt Rostock durchgeführt.
  • Die Schüler der Klassenstufen 4 erlernen verkehrssicheres Verhalten und das verkehrssichere Benutzen von Fahrrädern.
  • Der Verkehrserziehungsunterricht besteht aus theoretischen Schulstunden an den jeweiligen Grundschulen und aus praktischen Unterrichtseinheiten in der Jugendverkehrsschule und auf den zugehörigen Übungsstraßen und modellhaften Verkehrsanlagen.
  • In der Regel sind die Schüler an zwei - meist aufeinander folgenden - Tagen im Klassenverband im Verkehrsgarten. Die Unterrichtseinheiten schließen mit je einer Prüfung (rechts vor links, Kreisverkehr, richtiges Anfahren auf der Straße, Verhalten an Fußgängerüberwegen, Baustellen, Stoppschildern usw.).
  • Während der Ferien wird ein breites Programm für individuelle Nutzung durch Kinder angeboten.

 

 


3. Organisations- und Zuständigkeitsfragen

 

a)             

  • Die Anlage wird seit 1989 ohne städtisches Personal betrieben (kein Hausmeister, kein Techniker, keine Reinigungskraft, …).
  • Die Flachbauten befinden sich im Anlagevermögen des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -Entwicklung der Hansestadt Rostock“.

 

b)             

  • Die HWBR wurde bereits Anfang der 90er Jahre als Betreiber der Anlage gewonnen.
  • Beschäftigte der HWBR (MAE-Kräfte) führen die fahrpraktischen Übungen mit den Schülern durch, warten und pflegen die Fahrräder und sonstigen technischen Ausrüstungen.
  • Als Träger der Jugendverkehrsschule konnte bereits Anfang der 90er Jahre die Verkehrswacht Rostock e.V. gewonnen werden.
  • Die Polizeiinspektion Rostock unterstützt die Jugendverkehrsschule Rostock kontinuierlich u. a. mit der ständigen personellen Unterstützung durch Präventionsbeamte und sieht in der Jugendverkehrsschule Rostock einen wesentlichen Beitrag für ein relativ hohes Verkehrssicherheitsverhalten von Kindern in der Hansestadt Rostock.
  • Die Lehrkräfte der Grundschulen führen den theoretischen Teil des Verkehrssicherheitsunterrichtes durch und begleiten die Schulklassen im praktischen Ausbildungsteil.
  • Das Staatliche Schulamt Rostock (untere Landesschulbehörde) begleitet die Arbeit der Jugendverkehrsschule mit entsprechender Lehrereinsatzplanung bis hin zur Bereitstellung eines Fachberaters für Verkehrssicherheitsunterricht.

 

Die Jugendverkehrsschule Rostock ist in dieser Größe, Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit eine landesweit einmalige Einrichtung. Sie funktioniert nur als Netzwerk miteinander kooperierender kommunal- und landesseitiger Akteure. Seitens der Schulaufsicht, der Verkehrswacht und der Polizeiinspektion wird sie als eine wesentliche und unbedingt zu erhaltende Einrichtung im Interesse einer soliden Verkehrserziehung der Grundschulkinder bewertet.

 

Bisheriger Arbeitsstand

Ende November 2013 wurden deutliche Anzeichen sichtbar, dass ein entscheidender Akteur des Netzwerkes zur Aufrechterhaltung der Arbeit für die Jugendverkehrsschule Rostock ggf. im Laufe des Jahres 2014 Schwierigkeiten bei der Weiterführung seines bisherigen Leistungsanteils bekommen könnte. Dies bezog sich auf die HWBR und sich verändernde Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktförderung (MAE).

Demzufolge fand unmittelbar nach Bekanntwerden der Problemlage am 28. November 2013 ein erstes Sondierungsgespräch aller Akteure der Jugendverkehrsschule statt.

Als mögliche Alternative bezüglich einer Übernahme der bisherigen Aufgaben der HWBR bot und bietet sich die BQG „Neptun“ - Gesellschaft für Personalentwicklung und Innovationsförderung mbH - an.

 

Für den 21. Januar 2014 wurde eine Nachfolgeberatung vorbereitet, die unter der Leitung des Senators für Bau und Umwelt und unter folgender Beteiligung stattfand:

 

  • Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -Entwicklung der HRO
  • Geschäftsführer der HWBR
  • Geschäftsführer der BQG

  • Verkehrswacht Rostock e.V.
  • Polizeiinspektion Rostock
  • Allgemeiner Deutsche Fahrradclub ADFC e.V.
  • Staatliches Schulamt Rostock
  • involvierte Ämter der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

Folgende Ergebnisse konnten erreicht werden:

  • Alle Kooperationspartner der Jugendverkehrsschule sind zwingend am Erhalt der Einrichtung interessiert.
  • Alle Kooperationspartner prüfen bis Mitte April 2014 ihre jeweils spezifischen Möglichkeiten zur Erhöhung ihrer Leistungsanteile
  • Zwischen der HWBR und der BQG finden Sondierungsgespräche zur Leistungsübertragung statt.
  • Neue Fördervarianten werden bis Mitte April geprüft.
  • Auch der diesjährige Beginn der Arbeit der Jugendverkehrsschule zum Frühjahr 2014 ist gesichert.
  • Das Amt für Schule und Sport und der KOE prüfen bis Ende März ggf. erforderliche Reparaturen an der Immobilie im Rahmen der Bauunterhaltung.
  • Die Ämter 67 - Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege -, 66 - Tief- und Hafenbauamt -, 40 - Amt für Schule und Sport - und der KOE haben sich bereits im Vorfeld zu einer gemeinsamen Prüfung der jeweiligen Verwaltungszuständigkeit zu Gunsten der Jugendverkehrsschule verständigt.
  • Die Abstimmungsberatung aller Akteure und Kooperationspartner der Jugendverkehrsschule hat sich auf einen Folgetermin Mitte April 2014 verständigt.

 

Fazit

Aus gegenwärtiger Sicht verbleibt als noch ungelöste Aufgabe zum Erhalt des aufgezeigten Kooperationsnetzes, zumindest eine feste Personalstelle (unabhängig von allen durch Förderungsmaßnahmen bereitgestellten Arbeitskräften) zu installieren, die die Koordinierung der Aufgaben vor Ort und mit den täglich ständig wechselnden Schulen und nur kurzfristig tätigen MAE-geförderten Arbeitskräften sowie den Hausmeisterdienst übernimmt.

 

Die im Beschlussvorschlag enthaltene Festlegung, mit der HWBR in Verhandlungen zu treten, ist bereits erfolgt und auf einen alternativen Träger (z.B. BQG) ausgedehnt worden.

 

Angesichts der bereits eingeleiteten Arbeitsprozesse zur Sicherung der Jugendverkehrsschule, des aufgezeigten Arbeitsstandes und der bereits zuvor von den Kooperationspartnern abgestimmten und laufenden Terminkette wäre zu prüfen, den Termin für eine Information zum Stand der Verhandlungen auf die Sitzung der Bürgerschaft vom 14. Mai 2014 zu verschieben.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Karin Helke

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Beschlüsse

Erweitern

25.02.2014 - Jugendhilfeausschuss

Erweitern

05.03.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben