Antrag - 2014/AN/5311

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Reduzieren

1.      Die Bürgerschaft beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheides gem. § 20 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V zur künftigen Organisation und Durchführung der Wasserver- und Abwasserentsorgung in der Hansestadt Rostock ab dem 01.07. 2018. Die durch die Bürgerinnen und Bürger zu entscheidende Frage lautet:

 

„Sind Sie dafür, dass Rostocks öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung ab dem 01.07. 2018 uneingeschränkt in kommunaler Hand betrieben wird?“ Ja/Nein

 

2.      Der Bürgerentscheid findet zeitgleich mit der Kommunal- und Europawahl am 25.05.2014 statt.

3.      Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zur umfassenden Information der Bürgerinnen und Bürger zum Bürgerentscheid.

4.      Die Bürgerschaft beschließt, dass die Wahlvorstände für die Kommunal- und Europawahl gleichzeitig als Abstimmungsvorstände fungieren.

5.      Die Bürgerschaft beschließt, dass der Kreiswahlausschuss für die Kommunal- und Europawahl gleichzeitig die Aufgaben eines Abstimmungsausschusses wahrnimmt.

6.      Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl 2014 bildet die Grundlage für das Verzeichnis der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger und ist diesbezüglich zu erweitern.

7.      Die Bürgerschaft beschließt für den Bürgerentscheid eine Briefabstimmung zuzulassen.

 

 

Reduzieren

Begründung:

Wasser ist das wichtigste Lebensmittel und nicht frei handelbares Wirtschaftsgut. Mit hohem Qualitätsstandart ist es immer von regionalen Gegebenheiten beeinflußt. Es ist nicht beliebig vermehrbar. Daher muss die kommunale Daseinsvorsorge Vorrang haben vor privater Markt- und Machtkonzentration. Trinkwasser ist Lebensmittel, das dort, wo es gebraucht wird, zur richtigen Zeit, in ausreichender Menge und bester Qualität verfügbar sein muss. Das Verfügungsrecht über Wasserversorgung und Abwasserentsorgung muss in den Händen derer liegen, die es vor Ort nutzen, zum Leben benötigen und für die künftigen Generationen bewahren. Nur so können alle diesbezüglichen Entscheidungen bei dieser elementaren und lebenswichtigen Ressource von Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar abgestimmt und entschieden werden. Alle Unterlagen und Verträge, die die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung betreffen, müssen öffentlich und damit auch für den normalen Bürger vollständig und uneingeschränkt zugänglich sein. Die Rekommunalisierung sichert nachhaltig die diesbezüglichen Grundlagen unserer Existenz.

Wirtschaftspolitische Aspekte sprechen für eine Rekommunalisierung Kommunale Unternehmen der Wasserwirtschaft können zum Erhalt mittelständischer Marktpartner beitragen und durch ortsnahe Beauftragungen als Gegengewicht zum Handeln weltweit tätiger Konzerne, die meist alle Leistungen selbst oder durch abhängige Gesellschaften abwickeln. Die Wasserver- und Abwasserentsorgung bleibt dergestalt regionaler Wirtschaftsfaktor und sichert dauerhaft Arbeitsplätze in der Stadt. Kommunale Wasserversorger gehören zum wirtschaftlichen Rückgrat der Stadt.

Finanzpolitische Erwägungen sprechen ebenfalls für eine Rekommunalisierung. Durch die kommunale Verankerung fließen neben möglichen Konzessionsabgaben und der Gewerbesteuer die Gewinne aus der Ver- und Entsorgung direkt den kommunalen Haushalten zu. Die Finanzierung des Anlagevermögens durch die kommunale Hand kann ferner mit Kommunalkrediten deutlich günstiger gestaltet werden.

Auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren von einer Übernahme der Wasserversorgung unmittelbar. Nicht nur durch eine transparente, für jedermann offene Preispolitik, sondern durch die - mit den wirtschaftlichen Vorteilen der Rekommunalisierung verbundene – mögliche Preissenkung. Rostocks Wasserpreise liegen derzeit ca. 20 % über dem Marktniveau. Das wird sich zugunsten der Bürgerinnen und Bürger spätestens ab dem Jahre 2018 ändern.

Aus alledem folgt, dass sich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im kommunalen Eigentum befinden müssen!

Hierdurch schließen wir eine Zusammenarbeit mit den bekannten kommunalen Partnern – unseren Umlandgemeinden – nicht aus. Diese ist durch die vielfältigen technischen und damit wirtschaftlichen Verflechtungen weiterhin sinnvoll und bei der zukünftigen Ausgestaltung umfassend zu berücksichtigen.

Die durch die Rekommunalisierung bedingten einmaligen und dauerhaften Aufwendungen und Kosten können durch die Erträge aus der Wasserver- und entsorgung direkt gedeckt werden. Die Finanzierung des Rückkaufs des Anlagevermögens ist durch Kommunalkredite zu gewährleisten. Zins und Tilgung sind wiederum aus den Erträgen der Geschäftstätigkeit zu begleichen. Durch die mögliche direkte Abführung der Gewinne neben der Konzessionsabgabe und der Gewerbesteuer aus der Wasserver- und Entsorgung ist mit keiner Belastung, sondern mit einer Entlastung des kommunalen Haushaltes zu rechnen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.03.2014 - Bürgerschaft - abgelehnt