Beschlussvorlage - 2014/BV/5308
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2013 in Höhe von 416.212,96 EUR für abzuführende Gewerbesteuerumlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 10.02.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.02.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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18.03.2014
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Beschlussvorschriften: § 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 5.300.000 |
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bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0 | 0 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 416.212,96 | 0 | |
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 5.716.212.96 |
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Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen
unabweisbar:
Auf der Grundlage des Gemeindefinanzreformgesetzes, § 6, wird die Gewerbesteuerumlage ermittelt, indem die Gewerbesteuereinzahlungen im Erhebungsjahr durch den gültigen Hebesatz (465 v.H.) geteilt und mit dem gültigen Vervielfältiger (35) multipliziert werden.
Gemäß § 6 der Landesverordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage vom 6. August 1997, die zuletzt durch die Fünfte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung vom 24. Mai 2012 geändert worden ist, erfolgt die Berechnung vierteljährlich. Auf das 4. Vierteljahr wird eine Vorauszahlung in Höhe der Gewerbesteuerumlage des 3. Vierteljahres geleistet. Die Abrechnung des 4. Vierteljahres erfolgt zum 1. Februar des Folgejahres. Die Gewerbesteuerumlage wird technisch mit dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer verrechnet, ist aber von den Gemeinden in korrekter Höhe auf den Produktkonten darzustellen.
Mit dem Festsetzungsbescheid des Ministeriums für Inneres und Sport M-V vom 23. Januar 2014 erfolgte die Berechnung der Gewerbesteuerumlage für das 4. Vierteljahr 2013. Da die Einzahlungen der Gewerbesteuer im 4. Vierteljahr 2013 weit über denen des 3. Vierteljahres lagen, ergibt sich daraus für den Ergebnishaushalt 2013 ein Aufwand von 579.614 EUR. Da im Deckungskreis nur noch Mittel in Höhe von 163.401,04 EUR verfügbar sind, wird die Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 416.212,96 EUR notwendig, um den Aufwand in das Jahr 2013 buchen zu können.
unvorhersehbar:
Die Entwicklung des Gewerbesteueristaufkommens und der abzuführenden Gewerbesteuerumlage stellt sich für das Jahr 2013 wie folgt dar:
Zeitraum | Gewerbesteueristauf-kommen | Gewerbesteuerumlage
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1. Vierteljahr | 18.839.000 EUR | 1.417.989,25 EUR |
2. Vierteljahr | 17.936.942 EUR | 1.350.092,41 EUR |
3. Vierteljahr | 15.230.522 EUR | 1.146.383,38 EUR |
Vorauszahlung 4. Vierteljahr | - | 1.146.383,38 EUR |
4. Vierteljahr (Abrechnung) | 22.931.108 EUR | 1.725.997,38 EUR |
Differenz zwischen Vorausz. u. Abrechnung 4. VJ |
- |
+ 579.614,00 EUR |
Die Entwicklung der Gewerbesteuereinzahlungen für das 4. Vierteljahr 2013 war in der eingetretenen Höhe nicht vorhersehbar und ist der guten Zahlungsmoral der Steuerpflichtigen zu den Fälligkeitsterminen sowie dem hohen Abbau ausstehender Forderungen (1,3 Mio. EUR) zuzuschreiben. Im Jahresergebnis werden die Einzahlungen aus der Gewerbesteuer voraussichtlich 2,5 Mio. EUR über dem Planansatz liegen.
2. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 62 | Kataster, Vermessungs- und Liegenschaftsamt |
Produkt | 11402 | Liegenschaften |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 56520000 | Verluste aus Wertminderungen und dem Abgang von Gegenständen |
Finanzhaushalt |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 4.960.000,00 |
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bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. | 0 |
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bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. | 1.171.187,73 |
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noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 3.788.812,27 |
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als Deckungsquelle eingesetzt |
| 416.212,96 |
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Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
Da die Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken nicht in geplanter Höhe realisiert werden konnten, sind auch die Aufwendungen für den Abgang von Umlaufvermögen geringer als geplant in Anspruch genommen worden. Im Haushaltsjahr 2013 standen den erwirtschafteten Erträgen von 3.935.283,46 EUR aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden Restbuchwerte im Anlagevermögen von 1.171.187,73 EUR gegenüber.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 90
Produkt: 61101 Bezeichnung: Steuern
Investitionsmaßnahme Nr.: - Bezeichnung: -
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2013 | 54310000-Gewerbe- steuerumlage |
| 416.212,96 |
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2014 | 7431000-Gewerbe- steuerumlage |
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| 416.212,96 |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: Keine Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept
Roland Methling