Informationsvorlage - 2014/IV/5273

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der aktuelle Anstellungsvertrag und die Bestellung von Herrn Bruhn enden am 30.06.2015. Der Aufsichtsrat der RSAG hat in seiner Sitzung am 20.11.2013 die Wiederbestellung von Herrn Bruhn als kaufmännischen Vorstand der RSAG für die Zeit vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2015 beschlossen. Der Ruhegeldvertrag von Herrn Bruhn wurde der Wiederbestellung angepasst, so dass der Ruhegeldanspruch für Herrn Bruhn zum 01.01.2016 in Kraft tritt.

 

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand einstimmig beauftragt, dem Aufsichtsrat einen Vorschlag zum Verfahren zur Neubestellung eines kaufmännischen Vorstandes in Nachfolge von Herrn Jochen Bruhn ab 01.01.2016 zur Aufsichtsratssitzung im Mai 2014 vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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18.02.2014 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben