Antrag - 2014/AN/5245

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, (unverzüglich) in einer Beschlussvorlage eine Änderung der Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertages-förderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) vorzulegen, in der dem rechtlichen Anspruch der Eltern auf Betreuung der Kinder mit besonderem Förderbedarf (Einglie-derungshilfe), auch in den Ferien Genüge getan wird. 

Reduzieren

bereits gefasste Beschlüsse: 2012/BV 4220

 

 

Sachverhalt:

 

Mit der Neufassung der KiföG-Satzung 2012 ist die Finanzierung von Personalkosten für Kinder mit besonderem Förderbedarf (Eingliederungshilfe) nicht mehr konkret festgelegt. Dies betrifft auch die Betreuung von Kindern mit Behinderung/en und festgestelltem Förderbedarf in den Ferienzeiten. Die Änderungssatzung soll nun den rechtlichen Anspruch der Eltern auf eine Finanzierung des besonderen Förderbedarfs durch die Hansestadt Rostock , auch in den Ferien, sicherstellen. Eine Eile bei der Erstellung der Vorlage ist deshalb geboten, weil das Sozialgericht Rostock mit seinem Urteil vom 04. Januar 2013 (S 8 SO 84/12 ER) den Anspruch auf Finanzierung von Eingliederungshilfe auch während der Ferienzeit bestätigt hat.

 

 

Reduzieren

Michael Berger

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

14.01.2014 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, (unverzüglich) in einer Beschlussvorlage eine Änderung der Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertages-förderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) vorzulegen, in der dem rechtlichen Anspruch der Eltern auf Betreuung der Kinder mit besonderem Förderbedarf (Einglie-derungshilfe), auch in den Ferien Genüge getan wird. 

 

Erweitern

25.02.2014 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt