Antrag - 2014/AN/5245
Grunddaten
- Betreff:
-
Michael Berger (Mitglied des Jugendhilfeausschusses)
Änderung der Satzung über die Nutzung und Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.01.2014
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.01.2014
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25.02.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, (unverzüglich) in einer Beschlussvorlage eine Änderung der Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertages-förderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) vorzulegen, in der dem rechtlichen Anspruch der Eltern auf Betreuung der Kinder mit besonderem Förderbedarf (Einglie-derungshilfe), auch in den Ferien Genüge getan wird.
bereits gefasste Beschlüsse: 2012/BV 4220
Sachverhalt:
Mit der Neufassung der KiföG-Satzung 2012 ist die Finanzierung von Personalkosten für Kinder mit besonderem Förderbedarf (Eingliederungshilfe) nicht mehr konkret festgelegt. Dies betrifft auch die Betreuung von Kindern mit Behinderung/en und festgestelltem Förderbedarf in den Ferienzeiten. Die Änderungssatzung soll nun den rechtlichen Anspruch der Eltern auf eine Finanzierung des besonderen Förderbedarfs durch die Hansestadt Rostock , auch in den Ferien, sicherstellen. Eine Eile bei der Erstellung der Vorlage ist deshalb geboten, weil das Sozialgericht Rostock mit seinem Urteil vom 04. Januar 2013 (S 8 SO 84/12 ER) den Anspruch auf Finanzierung von Eingliederungshilfe auch während der Ferienzeit bestätigt hat.
14.01.2014 - Jugendhilfeausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, (unverzüglich) in einer Beschlussvorlage eine Änderung der Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertages-förderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) vorzulegen, in der dem rechtlichen Anspruch der Eltern auf Betreuung der Kinder mit besonderem Förderbedarf (Einglie-derungshilfe), auch in den Ferien Genüge getan wird.