Beschlussvorlage - 2014/BV/5215

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Annahme der Erbschaft durch das Hospiz am Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von ca. EUR 25.000,00 wird erteilt.

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Beschlussvorschriften:              § 44 (4) KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

Sachverhalt:

Das Hospiz am Klinikum Südstadt Rostock ist testamentarisch als Erbe von

 

Frau Eva Schröder

geboren am 22.01.1929,

verstorben am 15.05.2013,

zuletzt wohnhaft in Lübecker Str. 18, 18057 Rostock,

 

benannt worden. 

 

Im Testament wurden mehrere Erben benannt. Aufgrund der aktuell vorliegenden Informationen wird davon ausgegangen, dass sich das Erbe auf ca. EUR 25.000 beziffern wird.

 

Nach der Geschäftsanweisung der Hansestadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über EUR 1.000,00 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zu treffen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:  keine (Einnahmen des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock)

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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:              keiner

 

 

 

 

 

 

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29.01.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen