Stellungnahme - 2013/AN/5055-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Mit den Instrumenten der Stadtplanung - insbesondere Flächennutzungs- und Bebauungsplan - werden im laufenden Planungsprozess auch Flächen dargestellt bzw. festgesetzt, die nach der Art der baulichen Nutzung grundsätzlich für den Bau von Studentenwohnheimen planungsrechtlich geeignet sind.

 

Dies sind insbesondere Sondergebiete "Universität", Wohnbauflächen - speziell allgemeine Wohngebiete - und Mischgebiete. Hier ist auf Antrag eines Bauherren, der die Errichtung von Studentenwohnheimen plant, die konkrete planungsrechtliche Zulässigkeit im Einzelfall zu prüfen. Damit bestehen grundsätzlich die planerischen Grundlagen für das mit dem Antrag formulierte Ziel.

 

Mit Blick auf den F-Plan der Hansestadt Rostock befinden sich auch eine ganze Reihe geeigneter Flächen sowohl in guter stadträumlicher Zuordnung zu den Universitätsstandorten als auch in kurzer Anbindung an das bestehende ÖPNV-Netz. Das betrifft insbesondere Flächen in der Südstadt im Umfeld bestehender Universitätseinrichtungen.

 

Auf dieser Grundlage bearbeitet das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft im Zusammenwirken mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung potentielle Baustandorte im Rahmen des Flächenmanagements speziell vor dem Hintergrund einer zeitnahen Umsetzbarkeit. Dabei spielt die Grundstücksverfügbarkeit eine wesentliche Rolle und besondere Priorität bekommen Flächen im Eigentum
der Hansestadt Rostock.

 


Vor dem Hintergrund des vorliegenden Antrages kann dann auch eine Prüfung geeigneter Standorte für den Bau von Studentenwohnheimen erfolgen.

 

Für den Fall, dass die Gespräche und konzeptionellen Planungen ergebnislos verlaufen oder das Studentenwerk Rostock das notwendige Eigenkapital zum Bau neuer Studentenwohnheime nicht aufbringen kann, sind unter Federführung des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ weitere Möglichkeiten zur Umsetzung zu prüfen und auszuloten.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.12.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben