Dringlichkeitsvorlage - 2013/DV/5159

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH wird beauftragt, die Mitgliedschaft im Deutschen Bühnenverein, Bundesverband der Theater und Orchester (AG Köln VR 4352), unverzüglich, außerordentlich fristlos aus wichtigem Grunde, hilfsweise fristgerecht zum 31.12.2014  zu kündigen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Die VTR GmbH ist Mitglied im Deutscher Bühnenverein. Der Deutsche Bühnenverein ist der Interessen- und Arbeitgeberverband der Theater und Orchester.

 

Die freiwillige Mitgliedschaft kann nach der Satzung des Deutschen Bühnenvereins jeweils zum Schluss eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) durch eingeschriebenen Brief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten beendet werden, § 10 Abs. 2 d.S. Regelungen zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft sieht die Satzung nicht vor.

 

In den laufenden Tarifgesprächen mit der Orchestergewerkschaft (DOV) hat sich gezeigt, dass der Deutsche Bühnenverein nicht Willens und nicht in der Lage ist, die Interessen der VTR GmbH sachgerecht wahrzunehmen und zu vertreten.

 

Der Deutsche Bühnenverein ist vielmehr, wie im Folgenden aufgezeigt werden wird, bereit hinzunehmen, dass bei der VTR GmbH ein Keil zwischen Bühne und Orchester getrieben wird und das der neue, in Gestalt eines Eckpunktepapiers vorliegende, Tarifabschluss zur Insolvenz der VTR GmbH führt.

 

In der Chronologie stellt sich dies wie folgt dar:

 

In mehreren Gesprächen seit Frühjahr 2013 hat die Geschäftsführung der VTR GmbH den Deutschen Bühnenverein dringend darauf hingewiesen, dass eine tarifliche Anhebung der Musikervergütungen für die Gesellschaft nicht finanzierbar sei.

 

Bereits am 22. Mai 2013 hatte es in größerer Runde ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Deutschen Bühnenvereins und dem Geschäftsführer des Landesverbands Nord des Deutschen Bühnenvereins gegeben, an dem auch die zuständige Senatorin der Hansestadt Rostock und die Aufsichtsratsvorsitzende der VTR GmbH  teilnahmen.

 

Festgehalten wurde seinerzeit, dass „ein Flächentarifabschluss unter Ausschluss Rostocks abgeschlossen“ werden müsse. Einem anderen Tarifabschluss wollte der Deutsche Bühnenverein nicht zustimmen. Dies wurde protokolliert, das Protokoll durch die Teilnehmer bestätigt.

 

Im unmittelbaren Vorfeld der beginnenden Tarifverhandlungen zwischen den Tarifparteien ist diese Position nochmals in einem Schreiben vom 26.06.2013 durch die Geschäftsführung der VTR bestärkt worden.

 

Nach Eingang des Eckpunktepapiers am 12.11.13 mit den geplanten Tariferhöhungen hatte der Geschäftsführer des Deutschen Bühnenvereins in einem Telefongespräch mit dem kaufmännischen Geschäftsführer des Volkstheaters und dem designierten Intendanten des Volkstheater dann absprachewidrig deutlich gemacht, dass die mit der Gewerkschaft verhandelten Regelungen zwingend auch in Rostock anzuwenden seien.

 

Einen „Sonderweg“ könne es nicht geben.

 

Er regte an, stattdessen die betriebsbedingte Kündigung von zehn bis zwölf Musikern zu prüfen.

 

Am Montag, den 18. November 2013 informierte der Geschäftsführer des Deutschen Bühnenvereins den Geschäftsführer der Orchestergewerkschaft über die kritische Situation des Volkstheaters.

 

Daraufhin hat der Geschäftsführer der Orchestergewerkschaft den Geschäftsführer des Deutschen Bühnenvereins gegenüber darauf hingewiesen, dass man aufgrund der Regelungen des Personalüberleitungsvertrags (Rückkehrrecht zur Hansestadt Rostock bei Insolvenzantragstellung) durchaus bereit sei, eine Auflösung der Gesellschaft in Kauf zu nehmen. Das „Orchester“ werde eine Insolvenz überleben. Das Theater vielleicht nicht, so der Geschäftsführer der Orchestergewerkschaft.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Bühnenvereins kommunizierte dies gegenüber der VTR GmbH, allerdings ohne dem von der Orchestergewerkschaft entworfenen Szenario entgegenzutreten, wie man dies von einer Interessenvertretung/ einem Interessenvertreter erwarten darf.

 

Die Geschäftsführung der VTR GmbH hat sich in der Folge im Vorfeld der Sitzung des Tarifausschusses in einem ausführlichen Schreiben an deren Mitglieder und den Geschäftsführer des Deutschen Bühnenvereins gewandt. Erneut wird in dem Schreiben vom 18.11.2013 auf eine drohende Insolvenzgefahr und die seit Frühjahr 2012 vergeblich geführten Haustarifgespräche hingewiesen.

 

Die Mehrheit der Mitglieder des Tarifausschuss wurde von der VTR GmbH persönlich telefonisch über die kritische Situation unterrichtet.

 

 

Trotz aller Bemühungen seitens der VTR GmbH hat der Tarifausschuss des Deutschen Bühnenvereins das geringfügig ergänzte Eckpunktepapier mit nur einer Gegenstimme am 22.11.2013 verabschiedet.

 

 

Kommt es zum Tarifabschluss entsprechend dem Eckpunktepapier kämen auf die VTR GmbH Nachzahlungen In Höhe von 1.009.000,- € für die Jahre 2010 bis 2013 zu. Die Personalkosten für das Orchester würden für das Jahr 2014 um circa 460.000,- € steigen.

 

Die mangelnde Interessenvertretung durch den Deutschen Bühnenverein kann nur zu einer Beendigung der Mitgliedschaft führen. Der versprochene „Sonderweg“ für die VTR GmbH wurde absprachewidrig nicht eröffnet. Stattdessen empfahl die Interessenvertretung der VTR GmbH die Entlassung von zehn bis zwölf Musikern. Dem Vorschlag der Orchestergewerkschaft das Theater zu opfern und eine Auflösung der Gesellschaft hinzunehmen, ist der Deutsche Bühnenverein nicht entgegengetreten. Er sieht dies offenbar vielmehr – ebenso wie die Orchestergewerkschaft -  als einen gangbaren Weg an

 

Erkennbare Nachteile entstehen durch den Austritt nicht. Die VTR GmbH erspart vielmehr Mitgliedsbeiträge in Höhe von 27.000 € p.a.

 

Anerkanntermaßen sind Arbeitgeber auch zum sofortigen Austritt aus ihrem Verband berechtigt, wenn sie sich dafür auf einen wichtigen Grund berufen können. Dies auch dann, wenn die einschlägige Satzung - wie hier - dies nicht explizit vorsieht.

 

Ein wichtiger Grund ist regelmäßig nicht gegeben, wenn der fristlose Austritt erfolgt, um auf diesem Wege einen unmittelbar bevorstehenden Tarifabschluss und einer darin vorgesehenen Tariflohnerhöhung zu entgehen.

 

Ein wichtiger Grund wird * hier aber darin gesehen, dass es an einer Interessenvertretung, wie man sie als Verbandsmitglied erwarten darf, mangelt. Die VTR GmbH muss nicht hinnehmen, dass ein Keil zwischen Orchester und Theater getrieben wird und dass der Verband die Insolvenz offenbar als zumutbaren Weg für die VTR GmbH ansieht.

 

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Pflichtverletzung zu erklären.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Vermeidung von Mehrkosten in Höhe von 1.009.000 EUR in der Volkstheater Rostock GmbH

 

 

 

 

Roland Methling

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04.12.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen