Stellungnahme - 2013/AN/5123-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Ein Pilotprojekt zur Einrichtung und Ausschilderung eines shared-space-Bereichs erfordert grundsätzlich die Beteiligung der Unteren Verkehrsbehörde, da die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen hierfür gegenwärtig nicht durch die StVO gegeben sind. Im Ergebnis einer verkehrsrechtlichen Prüfung und einer Einwilligung der Verkehrsbehörde können die notwendigen verkehrsplanerischen Untersuchungen zu geeigneten Verkehrsflächen und zu deren Gestaltung und Beschilderung durchgeführt werden. Der sich daraus ergebene Prüfauftrag wird als umfangreich und zeitaufwändig eingeschätzt. Weiterhin wären intensive Abstimmungen mit den betroffenen Ortsbeiräten erforderlich. Vorzugsweise sollte ein Planungsauftrag an ein hierfür qualifiziertes Planungsbüro vergeben werden.

 

Aufgrund der bereits laufenden Planungsaufträge zum Mobilitätsplan Zukunft (MOPZ), des Nahverkehrsplanes (NVP) und der Betrauung zum ÖPNV sowie der Beauftragung des Tief- und Hafenbauamtes mit weiteren verkehrsplanerischen Untersuchungen ist die Durchführung eines Pilotprojektes im Jahre 2014 in finanzieller und personeller Hinsicht kritisch zu bewerten. Gegenwärtig ist nicht davon auszugehen, dass die Untersuchung durch ein Planungsbüro noch in 2014 finanzierbar ist. Für eine Bearbeitung im Hause stehen aufgrund der intensiven Einbindung aller Mitarbeiter der Verkehrsplanung in die genannten Vorhaben keine personellen Kapazitäten mehr zur Verfügung.

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Beschlüsse

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04.12.2013 - Bürgerschaft - überwiesen

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16.01.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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29.01.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben