Nachtrag Beschlussvorlage - 2013/BV/5146-01 (NB)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

1.      Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 wird im § 8 wie folgt ergänzt:

„Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen, soweit sie die geplanten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr um nicht mehr als 1,5 v. H. übersteigen.“

 

2.      Der Finanzhaushalt und der Stellenplan werden entsprechend der Anlage geändert

Reduzieren

Beschlussvorschriften: § 48 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2013/BV/4490 vom 19.06.2013

 

Sachverhalt:

1. Mit der Änderung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das

Haushaltsjahr 2013 wird die Regelung der Nachtragspflicht auch für neue

Investitionsmaßnahmen hinsichtlich einer  Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 48 Abs. 3 Nr.1

KV M-V ergänzt. Damit wird die erforderliche Flexibilität der kommunalen Entscheidungen

angemessen unter Berücksichtigung des jährlichen Investitionsvolumens sowie dem über-

und außerplanmäßigen Handlungsbedarf im Zuge der laufenden Haushaltswirtschaft

sichergestellt.

 

2. Nach Redaktionsschluss wurde eine fehlerhafte Darstellung in den Zeilen 57-60 des Finanzhaushaltes, als Bestandteil des Haushaltsplanes, festgestellt.  Dort sind der Stand der liquiden Mittel und der Stand der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes fortzuschreiben. Die Seiten 13-15 der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 sind zu ersetzen.

 

Die Streichung der Stelle Stadtteilmanager in Groß Klein für das Haushaltsjahr 2013 wird zurückgezogen und durch die Sofortstreichung einer Stelle im Amt für Jugend und Soziales ersetzt.

Somit erfüllt die Hansestadt Rostock die Auflagen des Ministeriums für Inneres und Sport im Bereich des Stellenplanes 2013. Die Seite 589 der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 ist zu ersetzen.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

Roland Methling

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.12.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen