Informationsvorlage - 2013/IV/5154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 34 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

Sachverhalt:

 

Die Auswertung der zuletzt im Jahr 2010 durchgeführten Schwerpunktkontrolle zur Hundehaltung hatte ergeben, dass schätzungsweise bis zu 20 % der Hundehalter ihren Hund nicht steuerlich angemeldet haben. Bei ca. 6.200 besteuerten Hunden konnte somit davon ausgegangen werden, dass ca. 800 bis 1.000 Hunde steuerlich nicht erfasst sind, das entspricht Mindereinnahmen in Höhe von jährlich 67.200 bis 84.000 EUR bei der Hundesteuer.

 

Vor diesem Hintergrund wurde die Notwendigkeit gesehen, die Hundekontrollen zu intensivieren. Nach den durch das Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen muss der Satzungsgeber die Steuerehrlichkeit durch hinreichende, die Steuerbelastungsgleichheit gewährleistende Kontrollmaßnahmen abstützen, wenn- wie bei der Hundesteuer- die Festsetzung der Steuer von der Erklärung des Steuerschuldners abhängt.

 

Eine Hundebestandsaufnahme, wie sie schon in anderen Städten wie z. B. Stuttgart und Erfurt erfolgreich durchgeführt worden ist, wurde in diesem Zusammenhang als die hierfür am besten geeignete Maßnahme angesehen. Die zuvor durchgeführte Kosten-Nutzen-Analyse hatte ergeben, dass eine Hundebestandsaufnahme am effektivsten durch die Beauftragung eines privaten Unternehmens durchgeführt werden kann.

 

Im Ergebnis des in 2012 durchgeführten Vergabeverfahrens hat die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aufgrund des günstigsten Angebotes den Zuschlag für die Maßnahme erhalten.

Die Firma Springer Kommunale Dienste hat in den Monaten März bis Anfang Juli 2013 im Auftrag der Hansestadt Rostock eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt und dabei nach vorheriger Information der Bürger durch die Medien rund 100.000 Rostocker Haushalte befragt. Im Fall, dass kein Bürger angetroffen wurde oder die Auskunftserteilung verweigert wurde, wurden Informationsschreiben hinterlassen.

 

Der Hundebestand betrug vor Projektbeginn 6.196 Hunde. Zum Projektende (nach Abschluss der Hundebestandsaufnahme und Abarbeitung aller Prüfungsfälle) ergab sich insgesamt ein Zugang an neu erfassten Hunden in Höhe von 939, davon 892 Ersthunde und 47 Zweit- und weitere Hunde. Das entspricht einer Steigerung von 15 %.

 

Unter Berücksichtigung von zwischenzeitlich wieder abgemeldeten Hunden (z. B. weil sie verstorben sind oder der Besitzer verzogen ist), wird sich der Hundebestand in 2013 im Vergleich zum Vorjahr um über 600 Hunde erhöhen. Mit diesem Ergebnis wurden unsere Erwartungen voll erfüllt.

 

Unter Berücksichtigung der Hundekontrollmaßnahme wurde für das Jahr 2013 bereits bei der Planung von einem um 70 TEUR höheren Aufkommen im Vergleich zum Planansatz des Vorjahres ausgegangen. Damit hat sich die Hundekontrollmaßnahme aufgrund der erfolgsabhängigen Vergütung durch höhere Steuereinnahmen bereits im Jahr 2013 refinanziert.

 

Die Kontrollmaßnahmen verliefen im Wesentlichen reibungslos und fanden auch weit gehend Akzeptanz bei der Bevölkerung. Insgesamt gab es 10 Beschwerden, die durch die Verwaltung schriftlich beantwortet worden sind.

 

Für 2014 beträgt der geplante Aufkommenszuwachs 180 TEUR, wobei ca. 110 TEUR auf die Tariferhöhung und ca. 70 TEUR auf die Erhöhung der Anzahl der erfassten Hunde entfallen.

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

14.01.2014 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

29.01.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben