Beschlussvorlage - 2013/BV/5146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen

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Beschlussvorschriften:

§ 48 i. V. m. § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2013/BV/4490 vom 19.06.2013

 

Sachverhalt:

 

1. Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss             

 

Mit Schreiben vom 12.11.2013 hat das Ministerium für Inneres und Sport die Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung gefordert. Das Inkrafttreten dieser Nachtragshaushaltssatzung ist notwendig für die Genehmigung des Kaufs der Geschäftanteile der RGS und zur Sicherstellung der Auszahlung des Zuschusses für den Ankauf des Gebäudes Kabutzenhof 20a (Volkshochschule). Des Weiteren werden Mittel im Bereich des Amtes für Jugend und Soziales neu geordnet, die für die ordnungsgemäße Auszahlung im Haushaltsjahr 2013 benötigt werden.

 

 

 

 

 


2. Ausgangslage

 

Der Haushaltsplan 2013 wurde am 19.06.2013 durch die Bürgerschaft beschlossen. Die Veröffentlichung der genehmigten Haushaltssatzung erfolgt am 04.12.2013. Aufgrund von Hinweisen der Rechtsaufsichtsbehörde und einer Vielzahl an neuen Sachverhalten wird eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen. Damit wurden auch alle im Jahr 2013 notwendigen Vorlagen für außer- bzw. überplanmäßige Bewilligungen in den Nachtragshaushaltsplan eingearbeitet.

 

Insbesondere folgende Sachverhalte werden in der Nachtragshaushaltssatzung geregelt:

 

-          Anpassung der Haushaltansätze für den Kauf der Geschäftanteile RGS: Durch Ansatzverschiebung von 940.000 € aus dem Haushaltsansatz von Teilhaushalt 40 zum Teilhaushalt 12 soll eine Voraussetzung für die Genehmigung des Rechtsgeschäftes geschaffen werden. Zudem kann hierdurch der Kaufpreis bereits vor Genehmigung des Haushaltsplanes 2014 gezahlt werden. Hiermit könnten Zinsaufwendungen von 30.000 € bis 60.000 € gespart werden. In der Finanzplanung des Jahres 2014 wird die Ansatzverschiebung wieder umgekehrt, indem die Investitionsauszahlung in Höhe von 940.000 € statt im Teilhaushalt 12 im Teilhaushalt 40 geplant wird.

 

-          Überführung der mit Beschluss über Vorlage 2013/BV/4917 über- und außerplanmäßig bereitgestellten Mittel zum Ankauf des Gebäudes Volkshochschule als Haushaltsansatz des Jahres 2013: Für außerplanmäßige Investitionsmaßnahmen ist gemäß § 48 KV-MV eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn der Betrag nicht geringfügig ist. Die Rechtsaufsichtbehörde erwartet, ohne das Merkmal der Geringfügigkeit zu erläutern, aus diesem Grunde eine Nachtragshaushaltssatzung.

 

-          Umsetzung der geplanten Haushaltsperre im Haushaltsplan: Bekannte wesentliche Änderungen müssen bei einer Nachtragssatzung in den Nachtragshaushaltsplan aufgenommen werden. Die durch die Rechtsaufsicht in ihrer Entscheidung zur Haushaltssatzung vorgegebene Haushaltsverbesserung wird hiermit im Nachtragshaushaltsplan umgesetzt. Bereitstellung von Mitteln für Personal- und Versorgungsaufwendungen: Für die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen sind 4.117.300 EUR und für die Besoldungserhöhung rückwirkend zum 01.07.2013 500.000 EUR bereitzustellen.

 

-          Bereitstellung von Mitteln für das Brandschutz- und Rettungsamt: Um die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit des Rettungsdienstes zu gewährleisten sind Mehrauszahlungen an die Hilfsorganisationen und die Medizinischen Einrichtungen der Universitätsmedizin Rostock, des Klinikums Südstadt Rostock sowie Honorarärzte als Leistungserbringer des Rettungsdienstes  in Höhe von gesamt 428.300 EUR vorzunehmen. Darüber hinaus sind Mehrauszahlungen zur Reparatur von Fahrzeugen, Unterhaltung der Arbeitsgeräte, Maschinen und technischen Anlagen, Fernmeldegebühren und Medizinischen Sachbedarf wie Medikamente, Einwegmaterialien, Verbandsmaterial u. a. in Höhe von gesamt 125.700 EUR vorzunehmen.

 

-          Bereitstellung von Mitteln für das Amt Jugend und Soziales: Mit der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) zum 01. August 2013 wurde gemäß für Kinder ab vollendetem drittem Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation auf 1:16 beschlossen. Damit ergab sich für das Jahr 2013 eine Nachtragszahlung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommerns in Höhe von rund 489.000 EUR aber auch eine entsprechende Erhöhung der Aufwendungen.  Im Bereich der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und bei der Hilfe zur Erziehung fallen im Jahr 2013 Mehraufwendungen  und –auszahlungen an. Es können Mehrerträge im Teilhaushalt 50 generiert werden, die teilweise zur Deckung der zusätzlichen Belastungen herangezogen werden können.

 

-               Aufnahme von Auszahlungen in Höhe von 95.000 EUR für die grundhafte Sanierung der Straße „An der Jägerbäk“ zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.

 

-          Die Gesamtzahl der Stellen im Stellenplan 2013 wird um die nicht genehmigten 4 Stellen reduziert. Die Ausweisung von befristetet genehmigten Stellen erfolgt nach einer entsprechenden Prüfung im Stellenplan 2014

 

-          Das beanstandete Haushaltssicherungskonzept wird entsprechend mit der Haushaltsplanung 2014 angepasst

 

 

3. Zeitlicher Rahmen

 

Die Haushaltssatzung kann gem. § 48 Abs. 1 KV-MV nur bis zum Ende des Haushaltsjahres geändert werden. Deshalb ist für diese Nachtragshaushaltssatzung in einem kurzfristigen Verfahren zu beschließen. Die Nachtragshaushaltssatzung sieht abweichend zur Haushaltssatzung 2013 keine Verschlechterung der genehmigungspflichtigen Bestandteile vor. Mit diesem Verfahren ist deshalb die Erwartung verbunden, dass die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zeitnah erfolgt, sodass die Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 18.12.2013 erfolgen kann.

 

4. Erläuterung der finanziellen Auswirkungen

 

Der Verbesserung im Ergebnishaushalt durch die Haushaltssperre stehen Verschlechterungen durch die zahlungsunwirksamen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen sowie die Besoldungserhöhung in Höhe von 4.617.000 EUR entgegen. Die Differenz kann durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden.

 

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen verbessert sich aufgrund der in den Nachtragshaushalt aufgenommenen Haushaltssperre um 4.000.000 EUR. Der Saldo aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit verbessert sich um die Mehreinzahlungen aus dem investiven Anteil an den Schlüsselzuweisungen um 258.500 EUR. Damit wird der durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigte Betrag für Investitionskredite erreicht.

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird mit 192.000.000 EUR festgelegt und entspricht damit ebenfalls der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Andere Mehraufwendungen und –auszahlungen werden durch Mehraufwendungen und –einzahlungen  bzw. Minderaufwendungen bzw. –auszahlungen kompensiert.

 

Für die konkreten Abweichungen in den Teilhaushalten wird auf den angefügten Nachtragshaushalt verwiesen.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Saldo im Ergebnishaushalt verschlechtert sich um 617.300 € und kann durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen verbessert sich um 4.000.000 €. Der Saldo aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit verbessert sich um 258.500 €. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird mit 192.000.000 € festgelegt.

 

 

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2013

Gesamterträge

4.611.150 EUR

 

 

 

2013

Gesamtauf-wendungen

 

5.228.450 EUR

 

 

2013

ordentliche/außer-ordentliche Einzahlungen

 

 

4.195.550 EUR

 

2013

ordentliche/außer-ordentliche Auszahlungen

 

 

 

195.550 EUR

2013

Investive Einzahlungen

 

 

1.475.200 EUR

 

2013

Investive Auszahlungen

 

 

 

1.216.700 EUR

 

 

 

 

 

Roland Methlin

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.11.2013 - Finanzausschuss - abgelehnt

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04.12.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

 

(überarbeitete Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Anlage 1
mit Haushaltsplan und Anlagen liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst
als Anlage 7 bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt