Stellungnahme - 2013/AN/5135-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Die investive Planung nach Maßnahmen wurde durch das Amt 66 (Tief- und Hafenbauamt) entsprechend dem vorgegebenen Eckwert für das Haushaltsjahr 2014 und dem Finanzplan 2015-2017 nach Prioritäten beim Amt 20 (Finanzverwaltungsamt) eingereicht.

 

Des Weiteren wurde eine Mehrbedarfsliste für folgende Haushaltsjahre angemeldet:

 

2014

2015

2016

VE 2015

VE 2016

641.500

3.765.800

1.518.500

3.700.000

1.500.000

 

Über den darin enthaltenen Mehrbedarf für die o. g. Maßnahme in Höhe von 1,5 Mio., EUR für die Haushaltsjahre 2015 u. 2016, muss gesondert entschieden werden.

Bisher wurden durch das Amt 66 für die Maßnahme Sanierung Ulmenstr. / Maßmannstr., entsprechend der im Amt festgelegten Priorität, finanzielle Mittel in Höhe von 2,0 Mio., EUR im Finanzhaushalt 2017 geplant.

 

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Beschlüsse

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04.12.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben