Beschlussvorlage - 2013/BV/5139

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft stimmt der Verlängerung des Angebotes für Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz nehmen, um zwei Jahre zu.

 

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:
- Nr. 2009/BV/0333 vom 07.10.2009,
- Nr. 2009/BV/0769 vom 27.01.2010,
- Nr. 2011/BV/2713 vom 07.12.2011

 

 

Sachverhalt:


Voraussetzung für eine Auszahlung des Bonus an die Studenten im Jahr 2014 ist eine Entscheidung über die weiterführende Zuwendung herbeizuführen. Die Zielvereinbarung soll mit dem 01.01.2014 in Kraft treten. Sie ist dem Oberbürgermeister und dem Allgemeinen Studentenausschuss der Universität Rostock sowie dem Rektor der Universität noch in diesem Jahr zur Unterzeichnung vorzulegen.

 

Am 07.10.2009 beschloss die Bürgerschaft die Gewährung einer einmaligen Zuwendung in Höhe von 100 EUR für Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Haupt- und alleinigen Wohnsitz nehmen. Mit dem Beschluss Nr. 2009/BV/0649 war gleichzeitig die Zweitwohnungssteuersatzung insoweit abzuändern, dass die Studenten, die lediglich ein Zimmer innerhalb einer Wohnung der Eltern bewohnen, von der Zweitwohnungssteuerpflicht ausgenommen werden.


Zusammen mit der Vorlage wurde eine Zielvereinbarung zwischen der Universität Rostock und der Hansestadt Rostock zur Einflussnahme auf die Studierenden zur Anmeldung der Hauptwohnung geschlossen, in der u. a. vereinbart wurde, dass die Universität Rostock die Studierenden umfassend im Rahmen ihrer Möglichkeiten über die Notwendigkeit der Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften informiert. Die Zielvereinbarung, die zunächst bis zum 31.12.2011 galt, wurde mit Beschluss Nr. 2011/BV/2713 zunächst weiter bis zum 31.12.2013 verlängert.

 

Die Vertragspartner haben den Stand der Erfüllung der Zielvereinbarung ausgewertet und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:

 

Das eingeführte Angebot hat eine sehr große Resonanz bei den Studierenden gefunden und ist auch durch die Studierendenvertretung aktiv z. B. in Form von Flyern am Campustag und Informationen innerhalb der Einführungsgespräche in den Fachbereichen an alle Erstsemester aktiv unterstützt worden. Die Studierenden sind an einer Verlängerung der Zielvereinbarung interessiert und werden auch weiterhin eine aktive Informationsarbeit zur Einhaltung des Meldegesetzes leisten.

Vom 30.09.2009 bis zum 31.12.2012 haben sich 7.373 Studierende mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Hansestadt Rostock angemeldet. Im laufenden Jahr haben bis zum 20.11.2013 1.622 Studierende die finanzielle Zuwendung bei Anmeldung ihrer Haupt- oder alleinigen Wohnung in der Hansestadt Rostock erhalten. Der positive Verlauf des Angebotes für die Studierenden zeigt sich auch in der Entwicklung der Einwohnerzahlen der Hansestadt Rostock,  was zu positiven Auswirkungen auf die Finanzzuweisungen aus dem Finanzausgleich führte.

 

Aufgrund der großen Resonanz und der positiven Effekte  wird sowohl durch die Verwaltung als auch durch die Vertreter der Universität Rostock eine weitere Verlängerung der Zielvereinbarung vorgeschlagen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 61103

Produkt:              41110000/6111000                            Bezeichnung: Schlüsselzuweisungen vom Land

Teilhaushalt: 12002

Produkt:              51190020/71190020                            Bezeichnung: Zuschüsse Verbände, Vereine

 

                                                                                                                                                - EUR -

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2014

12202.54190020/74190020

 

250.000

 

250.000

2015

12202.54190020/74190020

 

250.000

 

250.000

2016

61103.41110000/61110000

1.472.350

 

 

1.472.350

2017

61103.41110000/61110000

1.472.350

 

 

1.472.350

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.11.2013 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.12.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen