Stellungnahme - 2013/AN/5109-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Es gibt in der Stadt eine Reihe von Satzungen und Verordnungen, die Maßnahmen zur Durchsetzung von Ordnung und Sauberkeit beinhalten.

-          in der Abfallsatzung sind zum Beispiel alle Modalitäten geregelt wie und wann die verschiedenen Abfallarten (auch Sperrmüll) bereitzustellen sind, auch die regelgerechte  Nutzung der Bringsysteme für Glas und Papier ist dort geregelt

-          durch die Straßenreinigungssatzung sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die anliegenden öffentlichen Gehwege (einschließlich des Straßenbegleitgrüns) sauber zu halten. Für die Fahrbahnen, die durch die HRO gereinigt werden, sind die entsprechenden Reinigungshäufigkeiten festgelegt.

-          mit der Hundehalterverordnung ist die Beseitigung des Hundekotes von öffentlichen Flächen durch die Hundehalter geregelt

Neben diesen Satzungen gibt es noch die „Konzeption Ordnung und Sauberkeit“, die die wichtigsten Probleme aufgreift und entsprechende Maßnahmen festlegt.

Sowohl die Satzungen als auch die Konzeption gelten für das gesamte Stadtgebiet, also auch für die KTV.

 

 

Natürlich kann man mit hohen personellen und finanziellen Aufwendungen die Verschmutzungen ständig wieder beseitigen. Ordnung und Sauberkeit können aber nur effektiv durchgesetzt werden, wenn jeder Verantwortliche für angemeldete oder auch spontane Events, aber auch jeder Einzelne für ein sauberes Umfeld sorgen.

 

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Straßen der KTV alle in eine höhere Reinigungsklasse, zum Beispiel in die Reinigungsklasse 1 der Straßenreinigungssatzung einzustufen, hier wird fünfmal wöchentlich sowohl Fahrbahn als auch Gehweg durch die Stadt gereinigt. Dies würde dann aber auch die Gebühren für diese Reinigungsklasse nach sich ziehen.  

 

 

 

 

Die dritte Möglichkeit wäre, den Kontrolldruck durch permanente Streifen so zu erhöhen, dass die Regelungen aus den Satzungen und Verordnungen eingehalten werden.

Dazu ist es aber notwendig den Kommunalen Ordnungsdienst weit stärker auszubauen, als es zur Zeit im Rahmen des noch ein Jahr laufenden Projektes der Fall ist.

 

Auf den großen öffentlichen Flächen in der KTV, wie zum Beispiel dem Doberaner Platz, dem Brink, dem Ulmenmarkt, dem Margaretenplatz und dem Stadthafen wird bereits jetzt ein Handreiniger eingesetzt. Auch der Abfallsauger ist regelmäßig in der KTV im Einsatz (siehe Anlagen).

 

Ohne ein gewisses Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen, kann die Verwaltung noch weitere Maßnahmen ergreifen, es wird immer nur für einen kurzen Zeitraum erfolgreich sein.

 

Der Antrag 2013/AN/4842 „Papierkörbe für die Kröpeliner-Tor-Vorstadt“ sollte nach der Beratung im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden und bei Bewilligung der finanziellen Mittel im Rahmen der Fortschreibung der Konzeption Ordnung und Sauberkeit im Frühjahr 2014 gemeinsam mit den Ortsbeiräten geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden.

 

 

 

 

Roland Methling

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.12.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben