Beschlussvorlage - 2013/BV/5134

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anpassung der Prioritätenliste des Investitions-programms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013-2014 entsprechend den Bedingungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und auf der Grundlage des Sanierungs- und Platzbedarfes der Kindertagesstätten der Hansestadt Rostock

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0698/08-BV     vom 16.09.2008

0891/08-BV     vom 25.11.2008

0312/09-DV     vom 24.03.2009

2009/BV/0080  vom 28.04.2009

2009/BV/0789  vom 12.01.2010

2010/BV/1146  vom 07.05.2010

2012/BV/4216  vom 15.01.2013

2013/BV/4385  vom 19.03.2013

2013/IV/4481   vom 07.05.2013

 

 

Sachverhalt:

Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr werden im Förderzeitraum 2008 bis 2013 voraussichtlich  124 Maßnahmen mit einem möglichen Investitionsvolumen von etwa 5,199 Mio. Euro gefördert. Da einige Maßnahmen noch nicht beendet sind, liegen noch keine abschließenden Angaben vor. Die Förderung bezieht sich bislang auf 56 Maßnahmen von Trägern von Kindertageseinrichtungen nach §13 des Kinderförderungsgesetzes für erforderliche Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungsmaßnahmen sowie für 68 Maßnahmen der Tages- und Großraumpflegestelle für Ausstattungsinvestitionen. Sofern alle Maßnahmen abgeschlossen sind, wird eine entsprechende Information erfolgen.

 

Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) zusätzlich beschlossene Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013-2014 mit einem Gesamtfördervolumen von 11,256 Mio. Euro für Mecklenburg- Vorpommern beinhaltet die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsmaßnahmen in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren. Zusätzliche Plätze im Sinne des Gesetzes sind solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden. Der Hansestadt Rostock stehen hierfür Mittel in Höhe von 1.532.825,92 Euro zur Verfügung.

 

Mit Beschlussvorlage 2013/BV/4385 vom 19.03.2013 wurde die 1. Prioritätenliste dem Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen und von diesem bestätigt. Aufgrund der durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales vorgegebenen Budgetierung erfolgte die Anpassung der Einzelmaßnahmen finanziell und entsprechend der inhaltlichen Ausrichtung sowie die Berichterstattung an den JHA mit Informationsvorlage 2013/IV/4481 vom 07.05.2013.

 

Aufgrund von Veränderungen in der Einzelbeantragung, abgeschlossenen baufachlichen Prüfungen, Rückgaben von Fördergeldern, Standortwechsel und Verzögerungen im Baubeginn und etc. kam es zu Änderungen innerhalb der Einzelmaßnahmen, eine erneute Anpassung der Prioritätenliste wurde erforderlich.

 

Im Bereich der Kindertagesstätten werden die lfd. Maßnahmen 3;10 und 11 gestrichen. Eine rechtzeitige Fertigstellung der Baumaßnahme der Kindertagesstätte „Tierhäuschen“ vom ASB (lfd. Nr. 3) bis Ende des Förderprogramms kann nicht gewährleistet werden. Durch die Aussetzung des Bauvorhabens auf einen späteren Zeitraum kann das Bauvorhaben Kita „Pusteblume“ der Diakonie  des Kirchenkreises Rostock, Rostocker Stadtmission e.V.  in die Förderung aufgenommen werden.

 

Die Diakonie des Kirchenkreises, Rostocker Stadtmission hat den Antrag auf Neubau einer Kindertagesstätte im Krischanweg aufgrund von Schwierigkeiten in den Grundstücksverhandlungen zurückgezogen (lfd. Nr. 10).

 

Die Initiative zur Förderung der Waldorfpädagogik hat den Nichtbau und somit die Nichtinanspruchnahme der Fördermittel angezeigt (lfd. Nr. 11).

 

Der geplante Neubau der Kindertagesstätte der Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik mbH im Stadtgebiet Südstadt wird sich auf den Stadtteil Reutershagen orientieren. Der Standortwechsel wurde aus baufachlichen Gründen erforderlich.

 

Entsprechend der Antragsvorlagen sowohl der Gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder und Jugendliche (KJG) mbH auf Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Groß Klein als auch vom Institut Lernen & Leben e.V. auf Ausstattung für den entstandenen Neubau in der Südstadt und der Rückgabe von Fördermitteln erfolgt eine nachträgliche Aufnahme des Träger in die Prioritätenliste (lfd. Nr. 13;14).

 

Alle weiteren Veränderungen in der Antragstellung für die Baumaßnahmen der Kindertagesstätten sowie der Ausstattungen der Tagespflegestellen beziehen sich auf Änderungen im Gesamtwertumfang der Baumaßnahmen, in den förderfähigen Gesamtausgaben sowie in den anteiligen Förderungen.

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Gesamtheit dargestellt und in der Anlage1 -Prioritätenliste- entsprechend der Einzelmaßnahme aufgeschlüsselt. Alle beantrag-ten Fördersummen beziehen sich ausschließlich auf Maßnahmen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Kosten für die Hansestadt Rostock entstehen nicht.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:   50

Produkt:                 36101 Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a,23 SGB VIII)

Konto:                     36101.01900000

Bezeichnung: Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

Produkt:                  36102 Bezeichnung: Tagespflege (§23 SGB VIII)

Konto:                    36102.01900000

Bezeichnung: Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

Konto:                     36101.23316620

Konto:                     36102.23316620

Bezeichnung: Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich  

                       vom Land

 

Gesamtaufstellung:

HH-Jahre

Konto/Bezeichnung

Finanzhaushalt

Einnahmen

Ausgaben

2013/2014

36101.23316620

Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich vom Land

 

1.524.357,14 €

 

 

2013/2014

36101.01900000
Ausstattungen für Tageseinrichtungen

 

 

1.524.357,14 €

2013/2014

36102.23316620

Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich vom Land

 

8.468,78 €

 

2013/2014

36102.01900000
Ausstattungen für Tagespflege

 

 

8.468,78 €

* Einzelaufstellung in der Anlage 1 - Prioritätenliste

 

                                                       

                                                                                                                                           

 

 

Roland Methling                                                                                                 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

03.12.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen