Änderungsantrag - 2013/BV/5102-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Steffen Wandschneider (Fraktionen der SPD)
Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche für die Wahl der 6. Rostocker Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 25. Mai 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 03.12.2013
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
04.12.2013
|
Sachverhalt:
Das Hansaviertel gehört historisch und von den aktuellen Problemlagen, Diskussionen in den Stadteilen zu Reutershagen und Gartenstadt/Stadtweide. Dies betrifft sowohl die Zusammenarbeit der drei Ortsbeiräte, als auch die Struktur der Ortsämter. Auch an anderen Stellen werden die Verbindungen und Lebenswirklichkeiten zwischen den genannten 3 Ortsteilen deutlich, hier ist beispielhaft der ÖPNV, Naherholungseinrichtungen (Barnstorfer Wald), Verkehrsführung etc. zu nennen. Deshalb sollten diese drei Ortsteile weiterhin in einem Wahlbereich liegen.
§ 61 (3) Satz 2 LKGW M-V schreibt hierzu vor: „Bei ihrer Bildung sind die örtlichen Verhältnisse sowie die historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen.“ Dies trifft im Besonderen auf diese drei Ortsteile zu.
Die Größe der fünf Wahlbereiche wäre weiterhin vertretbar. Die maximale Abweichung von 15% gemäß § 61 (3) Satz 3 LKGW M-V wird nur minimal überschritten, und ist auch eine Soll-Vorschrift. In diesem Fall kann aus Sicht der Antragssteller davon abgewichen werden, da die Norm aus Absatz 3 Satz 2 höher wiegt.
Wahlbereich | Bevölkerung | Abweichung |
1 | 36488 | -10,2% |
2 | 41831 | 3,0% |
3 | 47473 | 16,9% |
4 | 37865 | -6,8% |
5 | 39447 | -2,9% |
Durchschnitt | 40620,8 |
|