Änderungsantrag - 2013/BV/5102-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Wahlbereich 3 wird um den Ortsteil Hansaviertel erweitert.

Im Wahlbereich 4 wird der Ortsteil Hansaviertel gestrichen.

 

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Sachverhalt:

Das Hansaviertel gehört historisch und von den aktuellen Problemlagen, Diskussionen in den Stadteilen zu Reutershagen und Gartenstadt/Stadtweide. Dies betrifft sowohl die Zusammenarbeit der drei Ortsbeiräte, als auch die Struktur der Ortsämter. Auch an anderen Stellen werden die Verbindungen und Lebenswirklichkeiten zwischen den genannten 3 Ortsteilen deutlich, hier ist beispielhaft der ÖPNV, Naherholungseinrichtungen (Barnstorfer Wald), Verkehrsführung etc. zu nennen. Deshalb sollten diese drei Ortsteile weiterhin in einem Wahlbereich liegen.

§ 61 (3) Satz 2 LKGW M-V schreibt hierzu vor: „Bei ihrer Bildung sind die örtlichen Verhältnisse sowie die historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen.“ Dies trifft im Besonderen auf diese drei Ortsteile zu.

Die Größe der fünf Wahlbereiche wäre weiterhin vertretbar. Die maximale Abweichung von 15% gemäß § 61 (3) Satz 3 LKGW M-V wird nur minimal überschritten, und ist auch eine Soll-Vorschrift. In diesem Fall kann aus Sicht der Antragssteller davon abgewichen werden, da die Norm aus Absatz 3 Satz 2 höher wiegt.

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbereich

Bevölkerung

Abweichung

1

36488

-10,2%

2

41831

3,0%

3

47473

16,9%

4

37865

-6,8%

5

39447

-2,9%

Durchschnitt

40620,8

 

 

 

 

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Beschlüsse

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04.12.2013 - Bürgerschaft - zurückgezogen