Änderungsantrag - 2013/BV/5027-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Im § 2 „Stiftungszweck“ wird der Punkt 1 a - f gestrichen.
Ebenso werden im § 2 alle Anstriche mit Ausnahme von 2 c gestrichen.

Somit lautet der Beschlussvorschlag wie folgt:

„Zweck der Stiftung ist die angemessene Beteiligung an den Anschaffungs-/ Herstellungskosten eines Theaterneubaus. Dies setzt voraus, dass das Theater-gebäude für mindestens 10 Jahre ausschließlich für die Förderung von Kunst und Kultur genutzt wird“.

 

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Sachverhalt:
 

Seit 1992 gibt es einen Beschluss der Bürgerschaft für einen Theaterneubau. Dieser sollte nach Jahrzehnten des Stillstands oberste Priorität haben. Wenn man den Stiftungstopf mit der erforderlichen Summe für einen Theaterneubau füllen will, muss dies auch als alleiniger Stiftungszweck erkennbar sein.

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Beschlüsse

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19.11.2013 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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21.11.2013 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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04.12.2013 - Bürgerschaft - überwiesen