Beschlussvorlage - 2013/BV/5127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt ein Mitglied für den Aufsichtsrat der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 71 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

Frau Marion Richter hat mit undatierten Schreiben  (Posteingang vom 07.11.2013) mit sofortiger Wirkung ihr Mandat im Aufsichtsrat der RSAG niedergelegt. Damit muss die Bürgerschaft ein neues Mitglied für den Aufsichtsrat bestellen. Nach § 8 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag der RSAG richtet sich die Amtszeit des Nachfolgers nach der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes, d.h. bis drei Monate nach der nächsten Kommunalwahl.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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04.12.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt ein Mitglied für den Aufsichtsrat der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG).

 

 

Beschluss Nr. 2013/BV/5127:

 

Die Bürgerschaft bestellt ein Mitglied für den Aufsichtsrat der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG):

 

für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09:              Anette Niemeyer

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt