Anfrage der Fraktion - 2013/AF/5117

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Beratungsfolge

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Da Bewohnerparkausweise kennzeichengebunden ausgestellt werden und unter der Voraussetzung, dass die/der Antragsteller/in im entsprechenden Staddteil ihren/seinen Wohnsitz hat, ergeben sich zwei Fragen im Umgang mit Rostocker_innen, die Car-Sharing-Angebote nutzen.

 

Welche Möglichkeiten zur Beantragung eines Parkausweises haben Nutzer/innen von Car-Sharing-Angeboten, die das Kraftfahrzeug über mehrere Tage hinweg nutzen und in Wohnortnähe parken möchten?

 

Car-Sharing-Fahrzeuge sind meistens als solche erkennbar gekennzeichnet. Bestünde die Möglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer, für den eigenen Wohnort einen Parkausweis bezogen auf die Fahrzeuge eines bestimmten Anbieters zu beantragen?

 

Das Nutzen von Car-Sharing-Angeboten könnte noch attraktiver werden, wenn Nuzter/innen das Fahrzeug während der Nutzung in Wohnortnähe parken dürften.

 

 

 

 

Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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29.01.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben