Beschlussvorlage - 2013/BV/5102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Wahlgebiet Hansestadt Rostock wird für die Wahl der 6. Rostocker Bürgerschaft am 25. Mai 2014 in fünf Wahlbereiche eingeteilt:

 

Wahlbereich Nr.

Name

Ortsteile

1

Rostock 1

Seebad Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Lichtenhagen, Groß Klein

2

Rostock 2

Lütten Klein, Evershagen, Schmarl

3

Rostock 3

Reutershagen, Gartenstadt/Stadtweide, Südstadt, Biestow

4

Rostock 4

Hansaviertel, Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Stadtmitte

5

Rostock 5

Brinckmansdorf, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Dierkow-Neu, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 61 Absatz 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Nach Festlegung durch die Landesregierung finden am 25. Mai 2013 landesweite Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern statt, so auch in der Hansestadt Rostock, die Wahl der 6. Rostocker Bürgerschaft.

 

Die Hansestadt Rostock ist das Wahlgebiet für die Wahl einer neuen Bürgerschaft.

 

Die wahlrechtlichen Vorschriften sehen für Wahlgebiete mit mehr als 25.000 Einwohnerinnen und Einwohner die Einteilung in mehrere Wahlbereiche vor. Für die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner ist der vom Innenministerium festgesetzte Stichtag maßgeblich.

 

Nach dem Einwohnermelderegister der Hansestadt Rostock waren zum Stichtag 31. Dezember 2012 mit Hauptwohnung 203.104 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet. Demnach sind gemäß § 61 Abs. 2 S. 2 LKWG M-V mehrere Wahlbereiche zu bilden.

 

Die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche legt die Bürgerschaft fest. Es gilt dabei, die örtlichen Verhältnisse sowie historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Außerdem soll die Einwohnerzahl eines Wahlbereiches von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten abweichen. Damit unterliegt die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche den rechtlichen Bindungen, wie sie sich aus der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie insbesondere aus dem Wahlrechtsgrundsatz der Wahlgleichheit ergeben.

 

Im Übrigen soll die Wahlbereichseinteilung frühzeitig, möglichst nach der Bekanntmachung des Wahltages, erfolgen, da sie inhaltlich in die Wahlbekanntmachung des Gemeindewahlleiters, in der er nach § 15 LKWG M-V zur Einreichung von Wahlvorschlägen auffordert, einfließt. Die öffentliche Bekanntmachung soll voraussichtlich am 15. Januar 2014 im STÄDTISCHEN ANZEIGER erscheinen.

 

Mit der Zahl der Wahlbereiche wird auch die Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählergruppe festgelegt.

 

Ausgehend von der Bürgerschaftswahl im Jahr 2009 wird im Folgenden zunächst untersucht, inwieweit die Wahlbereichseinteilung zur letzten Kommunalwahl erneut zur Anwendung kommen kann. Eine unveränderte Wahlbereichseinteilung hätte den Vorteil, dass der Zuschnitt bereits beim Wahlvolk sowie bei den Parteien und Wählergruppen bekannt ist. Eine direkte Vergleichbarkeit in Auswertung der Ergebnisse der Bürgerschaftswahl 2014 mit der vorhergehenden Wahl ohne zusätzlichen Aufwand liegt ebenfalls auf der Hand.

 

Variante 1

Einteilung des Wahlgebietes in fünf Wahlbereiche

Abgrenzung wie zur Bürgerschaftswahl 2009

 

Wahlbereich Nr.

Name

Ortsteile

Bevölkerung per 31.12.2012

1

Rostock 1

Seebad Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Lichtenhagen, Groß Klein

36.488

2

Rostock 2

Lütten Klein, Evershagen, Schmarl

41.831

3

Rostock 3

Reutershagen, Hansaviertel,  Gartenstadt/Stadtweide, Südstadt, Biestow

47.473

4

Rostock 4

Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Stadtmitte, Brinckmansdorf

46.034

5

Rostock 5

Dierkow-Ost, Dierkow-West, Dierkow-Neu, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof

31.278

Hansestadt Rostock

203.104

 

Diese Variante der Wahlbereichseinteilung ist in der Bevölkerung bereits bekannt, da sie so erstmalig zur Bürgerschaftswahl 2004 erfolgte. Statistische Vergleiche und Auswertungen der Bürgerschaftswahlen 2004, 2009 und 2014 wären möglich. Die Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber je Wahlvorschlag beträgt nach dieser Variante 14 Bewerberinnen und Bewerber.

 

Die so aufbereiteten Wahlbereiche sind außerdem laut § 61 Abs. 3 LKWG M-V durchzuprüfen. Danach soll die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner eines Wahlbereiches von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche lediglich mit einer Toleranzgrenze von 15 Prozent über- oder unterschritten werden.

 

Ausgehend von der Gesamtbevölkerungszahl 203.104 beträgt der Durchschnitt je Wahlbereich 40.621 Einwohnerinnen und Einwohner. Die zulässige Untergrenze (-15%) der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner lautet somit 34.528, die zulässige Obergrenze (+15%) 46.714.

 

Oben stehende Wahlbereichseinteilung überschreitet im Wahlbereich 3 mit +16.9 % den Toleranzwert um 1,9 Prozentpunkte, der Wahlbereich 5 liegt mit -23% um acht Prozentpunkte weit unter der zulässigen Untergrenze.

 

Diese Variante kann somit nicht weiter favorisiert werden. Eine akzeptable, sinnvolle und gleichzeitig praktikable Lösung wird darin gesehen, die Über- bzw. Unterschreitungen in den Wahlbereichen 3 und 5 durch herauslösen bzw. hinzufügen von Ortsteilen auszugleichen.

 

Durch Neuzuordnung des Hansaviertels von Wahlbereich 3 in Wahlbereich 4 sowie von Brinckmansdorf von Wahlbereich 4 in Wahlbereich 5 gelang eine Angleichung aller Wahlbereiche, wie Variante 2 nachstehend zeigt.

 

Variante 2

Einteilung des Wahlgebietes in fünf Wahlbereiche

Abgrenzung der Wahlbereiche mit veränderter Strukturierung

 

Wahlbereich Nr.

Name

Ortsteile

Bevölkerung per 31.12.2012

1

Rostock 1

Seebad Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Lichtenhagen, Groß Klein

36.488

2

Rostock 2

Lütten Klein, Evershagen, Schmarl

41.831

3

Rostock 3

Reutershagen, Gartenstadt/Stadtweide, Südstadt, Biestow

38.960

4

Rostock 4

Hansaviertel, Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Stadtmitte

46.378

5

Rostock 5

Brinckmansdorf, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Dierkow-Neu, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof

39.447

Hansestadt Rostock

203.104

 

Diese Variante der Wahlbereichseinteilung geht erneut von fünf Wahlbereichen aus. Gegenüber den Bürgerschaftswahlen 2004 und 2009 mussten aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung die Abgrenzungen der Wahlbereiche 3, 4 und 5 verändert werden. Statistische Vergleiche und Auswertungen der Bürgerschaftswahlen 2004, 2009 und 2014 werden dennoch weiterhin möglich sein, da komplette Ortsteile jeweils den Wahlbereich wechseln.

 

Auf die Höchstzahl von 14 Bewerberinnen und Bewerber je Wahlvorschlag stellt auch die Variante 2 ab. Im Fokus der Mandatsanwartschaften, die zur Besetzung freigewordener Sitze in der Bürgerschaft von hoher Bedeutung sind, stellt die Höchstzahl von 14 Bewerberinnen und Bewerbern je Wahlvorschlag nach den Erfahrungen der vergangenen und noch laufenden Wahlperiode eine moderate Größe dar.

 

Beachtung fand die Wahlbezirkseinteilung, wie sie zur Bundestagswahl 2013 vorgenommen wurde, sodass sich die wahlberechtigten Personen nicht erneut auf eine veränderte Einteilung der Hansestadt Rostock in Wahlbezirke einlassen müssen.

 

Es sind fünf unterschiedliche Stimmzettel in größerer Stückzahl anzufertigen, für zwei Wahlbereiche liegt sie über 40.000 Stück, was bei der Preisgestaltung eine Verhandlungsbasis erkennen lässt.

 

Das Format nach DIN A 3 genügte den Anforderungen des Stimmzettels zu den Kommunalwahlen 2004 und 2009.

 

Beachtung finden die örtlichen Verhältnisse und die Einteilung der Hansestadt Rostock in Ortsamtsbereiche und Ortsbeiratsbereiche. Entweder bildet ein Ortsamtsbereich gleichzeitig einen eigenen Wahlbereich oder es sind zwei Ortsamtsbereiche in einem Wahlbereich zusammengefasst. Ortsteilgrenzen wurden nicht durchschnitten.

 

Da die Wahlbezirke nicht über die Wahlbereichsgrenzen hinausgehen sollten, wurden die Wahlbereiche so zugeschnitten, dass eine sinnvolle Unterteilung in allgemeine Wahlbezirke und Briefwahlbezirke möglich wird.

 

Die Entscheidung über die Wahlbereichseinteilung sollte auch andere kommunale Gremien berücksichtigen. So verbirgt sich bei einem Zuschnitt mit besonders vielen Wahlbereichen die Gefahr, dass die Wahlbereichsabgrenzung adäquat zum Ortsbeiratsbereich verläuft, was zu Interessenkonflikten zwischen gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern der Bürgerschaft und ehrenamtlich Tätigen in den Ortsbeiräten führen könnte. Das stetig gewachsene kommunale Eigenleben in den Ortsbeiräten würden fünf Wahlbereiche durch die Implementierung mehrerer Ortsbeiratsbereiche je Wahlbereich bewahren.

 

Aufgrund der verschiedenen Bewerberinnen und Bewerber sind für jeden Wahlbereich Stimmzettel anzufertigen. Aus organisatorischem Blickwinkel bedeuten viele Wahlbereiche mehr mögliche Fehlerquellen, insbesondere bei der Ausreichung der Stimmzettel im Zusammenhang mit der Realisierung der Briefwahl. Die letzten Wahljahre lassen einen enormen Anstieg der Zahl an Briefwählern erkennen. Fünf unterschiedliche Stimmzettel haben sich bei der vorangegangenen Kommunalwahl als tauglich erwiesen.

 

Es kann konstatiert werden, Sinn und Zweck der Wahlbereichseinteilung des Wahlgebietes Hansestadt Rostock erfüllt der Zuschnitt in fünf Wahlbereiche. Die Wahlbereichsabgrenzung muss wegen der abweichenden wahlrechtlichen Regelung gegenüber der Bürgerschaftswahl 2009 Änderungen zur Wahrung der vorgeschriebenen Toleranzgrenze erfahren. Die neu vorgeschlagene Einteilung berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten und Strukturen, sie erlaubt den Wahlvorschlagsträgern (Parteien und Wählergruppen) weiterhin je Wahlbereich 14 Bewerberinnen und Bewerber aufzustellen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

keine

 

 

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04.12.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen