Beschlussvorlage - 2013/BV/5089
Grunddaten
- Betreff:
-
Achte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.11.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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28.11.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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04.12.2013
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs.3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom
13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 77)
bereits gefasste Beschlüsse:
0683/05-BV, 0723/06-BV, 0720/07-BV, 0540/08-BV, 2009/BV/0509, 2010/BV/1418, 2011/BV/2449 und 2012/BV/3783
Sachverhalt:
Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll der § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock geändert werden.
Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.
Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2014 unter Beibehaltung des Allgemeininteresses (Anlage 2 Seite 5) Gebührensätze, die in den einzelnen Reinigungsklassen zwischen 4 % und 18 % steigen werden.
Die Gründe hierfür werden im folgenden Abschnitt zur Kostenentwicklung näher erläutert.
Auf der Grundlage des Vertrages über die Straßenreinigung vom 17.02.1994 und dem vorgegebenen Leistungsumfang hat die Stadtentsorgung Rostock GmbH ihre Kosten kalkuliert und die entsprechenden Einzelpreise für 2014 ermittelt.
Durch den beratenden Ingenieur Dipl.-Ing. Dirk Henssen wurden die kalkulierten Entgelte auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften geprüft.
Ein entsprechender Prüfbericht wurde ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der Preise in die Gebührenkalkulation (Anlage 8 der Beschlussvorlage).
Kostenentwicklung 2013 im Vergleich zu 2014
| 2013 | 2014 | Differenz | Änderung in % |
Reinigung Fahrbahn | 1.566.000 | 1.649.700 | 83.700 | 5,3 |
Reinigung Gehwege | 658.500 | 817.800 | 159.300 | 24,2 |
Winterdienst | 2.171.700 | 2.364.800 | 193.100 | 8,9 |
Entsorgung Kehrgut | 122.800 | 139.900 | 17.100 | 13,9 |
zusätzliche Reinigungen | 15.000 | 15.000 | 0 | 0 |
Leistungen Stadtentsorgung gesamt | 4.534.000 | 4.987.200 | 453.200 | 10,0 |
DBAG | 8.200 | 8.200 | 0 | 0 |
Kosten Umweltamt | 199.600 | 222.100 | 22.500 | 11,3 |
Kosten Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt | 297.500 | 300.400 | 2.900 | 1,0 |
Stadtverwaltung gesamt | 497.100 | 522.500 | 25.400 | 5,1 |
Gesamt | 5.039.300 | 5.517.900 | 478.600 | 9,5 |
Kosten der Leistungen für Straßenreinigung und Winterdienst
Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst von der Stadtentsorgung Rostock GmbH werden im Vergleich zu 2013 um 453.200 steigen, das entspricht einem Anstieg um 9,5 Prozent.
Die Entwicklung der Personalkosten der SR GmbH wird durch den am 30.04.2012 abgeschlossenen 1. Änderungstarifvertrag zum Haustarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bestimmt.
Mit dem 1. Änderungstarifvertrag ist zum 1.1.2014 eine Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um einen Festbetrag von 60,00 Euro vereinbart.
Weiterhin wurde am 07.11.2012 eine Betriebsvereinbarung zur Einführung einer leistungsorientierten Vergütungskomponente ab 01.01.2013 geschlossen. Die bisherige Erfahrung hat eine Inanspruchnahme durch 70 % der Beschäftigten ergeben, so dass dieser Wert für 2014 angesetzt wurde.
Aufgrund der feststehenden Regelungen des 1. Änderungstarifvertrages ergeben sich gegenüber 2013 je nach Ausgangslohn zwischen 2,5 - 2,8 % höhere preisrechtlich ansetzbare Personalkosten.
Im Jahr 2014 wird der Fuhrpark der SR GmbH weitgehend mit einer Fahrzeugortung (Telematik) ausgestattet. Die entsprechenden Abschreibungskosten gehen fahrzeugbezogen erstmals in die Kalkulation 2014 ein.
Bei den sonstigen Sacheinzelkosten ist in der Kalkulation für das Jahr 2014 eine deutliche Kostenerhöhung gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen. Ein Grund hierfür ist im Wesentlichen die für das Jahr 2014 vorgesehene Auslagerung der Werkstattleistungen,
die zur Verschiebung von Kosten führt, die in den Vorjahren als Kosten der eigenen Werkstatt u. a. als Verrechnungseinzelkosten angefallen waren. Dementsprechend reduzieren sich die Verrechnungseinzelkosten in der Kalkulation für das Jahr 2014. Im Rahmen der Preisprüfung wurden die Mehrkosten für die Auslagerung auf 60.000 Euro für die gesamte SR GmbH begrenzt.
Diese Mehrkosten sind angesichts der mit der Fremdvergabe der Werkstattleistungen verbundenen Leistungsverbesserungen und Risikoverlagerungen preisrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Inhousefähigkeit der SR GmbH führt dazu, dass die SR GmbH als Auftraggeber ihrerseits dem öffentlichen Vergaberecht unterliegt. Die Durchführung der entsprechenden Vergabeverfahren macht einen großen Anteil der Vertriebs- und Einkaufstätigkeiten aus.
Diese Einkaufsleistungen erfolgen auch für Geräte, Fahrzeuge und Dienstleistungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Daher werden die Leistungen des Vertriebs entsprechend der Bereichsumlage Dienstleistungen umgelegt.
Für 2014 wurden durch die SR GmbH gemäß der Anforderung der Hansestadt Rostock zusätzliche Leistungen im Bereich der Gehbahnreinigung berücksichtigt. So werden für 2014 rund 330.000 m² Gehwegreinigung mehr beauftragt. Darüber hinaus ist ab dem 01.04.2014 der zusätzliche Einsatz eines weiteren Abfallsaugers sowie eines zusätzlichen Teams zur Wildkrautbekämpfung vorgesehen.
Auf Grund der durchschnittlichen Werte der letzten 10 Jahre hat die SR GmbH für das Jahr 2014 mit 47 Einsatztage beim Winterdienst kalkuliert. Im Vorjahr waren nur 45 Tage angesetzt.
Der Preis für die Kehrgutentsorgung ist um 13,9 % gestiegen.
Dieser Preis wurde in einem Vergabeverfahren nach VOL/A als Marktpreis ermittelt.
Das Verfahren begründete keine Zweifel, dass es sich nicht um einen verkehrsüblichen Marktpreis handeln könnte.
Zusammenfassend muss man sagen, das alle genannten Faktoren Einfluss auf die Kostensteigerung haben, aber allein die Erhöhung der Personalkosten und die Erweiterung des Leistungsumfanges ergeben gemeinsam rund 75 % (348.000 ) der gesamten Kostensteigerung.
In die überarbeitete Gebührenkalkulation wurden auf Grund des Beschlusses der Bürgerschaft 2013/BV/4800-2 (ÄA) vom 06.11. 2013 nicht alle Kosten der Gehwegreinigung übernommen. Die Kosten der drei zusätzlichen Handreiniger (Innenstadt, Warnemünde und Stadthafen/KTV), des Radwegwartes und des Abfallsaugers werden im Rahmen der öffentlichen Quote durch den allgemeinen Haushalt gedeckt. Die Kosten für die Wildwuchsbeseitigung wurden dagegen in der Kalkulation gebührenwirksam angesetzt. Unter Berücksichtigung des oben genannten Beschlusses ergibt sich eine Erhöhung des Zuschusses aus allgemeinen Haushaltsmitteln gegenüber 2013 um 234.400
Kosten der Stadtverwaltung
Die Kosten der Stadtverwaltung sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten werden gegenüber 2013 um 25.400 steigen, der Anteil an den Gesamtkosten beläuft sich damit auf 9,5 %.
Die Steigerung der Kosten im Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt ist unerheblich.
Die Kostensteigerung im Amt für Umweltschutz ergibt sich aus den höheren Personalkosten sowie Mehrkosten bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Auf der Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft 2011/BV/2924-51 (ÄA) vom 07.03.2012 und der Festlegung des OB vom 01.03.2012 wurde die Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes umgesetzt. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden unter anderem auch Kontrollaufgaben im Rahmen der Durchsetzung der Straßenreinigungssatzung übernehmen. Entsprechend der Stellenprofile der Mitarbeiter wurden die anteiligen Personalkosten in die Kalkulation eingestellt.
Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen
Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist. In der Hansestadt Rostock sind dies z.B. solche Straßen wie die Bäderstraße und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 50 Abs. 3 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.
Aus den o. g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.
Da jedoch ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und
anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.
Das betrifft auch die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV.
Erstattung an die DB Station & Service AG
Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.
Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.
Kosten für zusätzliche Reinigungen
Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (z.B. Stürme oder Treibsand) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.
Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten
Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2012 ergibt sich eine Kostenüberdeckung von 82.300,00 (siehe Anlage 4). In der vorliegenden Gebührenkalkulation wurden 82.300 Gebühren mindernd berücksichtigt.
Im KAG M-V heißt es hierzu: Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.
Der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, die in der überarbeiteten Gebührenkalkulation 2014 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.
Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr pro Flächenmeter in den
Reinigungsklassen 1-7 (Anlage 2 Seite 5)
Reinigungs-klasse | Gebührensatz 2013 | Gebührensatz 2014 | Änderung % |
1 | 67,56 | 75,84 | 12,3 |
2 | 41,76 | 49,32 | 18,1 |
3 | 26,40 | 30,84 | 16,8 |
4 | 22,20 | 24,12 | 8,6 |
5 | 15,36 | 15,96 | 3,9 |
6 | 8,64 | 9,12 | 5,6 |
7 | 4,92 | 5,28 | 7,3 |
Folgende zur Beschlussvorlage gehörende Anlagen wurden an alle Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:
Anlage 1 Achte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (1 Seite), liegt auch im KSD vor
Anlage 2 Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2014 (Seiten 1 - 6)
Anlage 3 Kosten für die Reinigung und Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage (1 Seite)
Anlage 4 Ermittlung der Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten (1 Seite)
Anlage 5 Kosten der beteiligten Ämter für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2014 (Seiten 1 2)
Nachstehende zur Beschlussvorlage gehörende Unterlagen liegen beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft zur
Einsichtnahme aus, da sie auf Grund ihres Umfanges nicht verteilt werden konnten
Anlage 6 Vertrag über die Straßenreinigung
Anlage 7 geplanter Leistungsumfang 2014
Anlage 8 Bericht über die Angebotspreise 2014 (Preisprüfung)
Anlage 9 Preisangebot der Stadtentsorgung Rostock GmbH für 2014 einschließlich der betrieblichen Kalkulation und der Anlagekartei der Stadtentsorgung
Anlagen
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