Stellungnahme - 2013/AN/4950-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ wird aufgehoben.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses eventuelle notwendigen formalen Verfahren umgehend einzuleiten und zügig abzuschließen.

 

 

Stellungnahme:

 

Die Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 05.09.2012 den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 09.SO.156 Erweiterung „Landhotel Rittmeister“ als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist der vorhabenbezogene B-Plan  seit dem 14.11.2012 rechtskräftig.

Damit kann der Satzungsbeschluss selbst nicht „aufgehoben“ werden. Die Aufhebung der Satzung würde ein Verfahren nach dem Baugesetzbuch erfordern.

 

Derzeit befindet sich der vorhabenbezogene B-Plan in einem Normenkontrollverfahren am OVG Greifswald. Ein Verhandlungstermin ist im Dezember anberaumt. Mit einem Urteil kann voraussichtlich für Anfang 2014 gerechnet werden. Erst mit einem Urteil wird über die Rechtswirksamkeit der Satzung entschieden.

 

Unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens hat der Vorhabenträger gegenüber der Hansestadt Rostock mehrfach betont, dass er an der Umsetzung des Vorhabens festhält. Hierzu wäre er auch bereit, falls erforderlich, in einem erneuten Verfahren notwendige Änderungen am Vorhaben vorzunehmen.

 

Bei einer Aufhebung des vorhabenbezogenen B-Planes, ohne dass der Vorhabenträger gegen den mit der Hansestadt Rostock geschlossenen Durchführungsvertrag verstoßen hat, würde sich die Stadt gegenüber dem Vorhabenträger voraussichtlich schadenersatzpflichtig machen. Eine entsprechende Klage durch den Vorhabenträger wäre zu erwarten.

 

Neben den finanziellen Auswirkungen würde ein solches Vorgehen auch ein negatives Signal für den Umgang der Stadt mit Investoren abgeben.

 

Darüber hinaus hat die Hansestadt Rostock mehrfach in dem zurückliegenden intensiven Aufstellungsverfahren eine grundsätzlich positive Haltung zum Vorhaben „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ dargelegt, nicht zuletzt durch mehrere von der Bürgerschaft mehrheitlich gefasste Beschlüsse. Eine Vielzahl verschiedener Gründe, u. a. städtebauliche, wirtschaftliche und touristische, sind in der Begründung zum B-Plan ausführlich dargelegt und von der Bürgerschaft gebilligt.

 

Aus diesen Gründen wird von einem Verfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ dringend abgeraten.

 

 

 

Roland Methling

 

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06.11.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben