Stellungnahme - 2013/AN/5013-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Aufstellung von B-Plan-Gebieten in der Nähe des neuen Campus der Universität Rostock (z. B. Groter Pohl) eine Gemeinbedarfsfläche mit dem Zwecke auszuweisen, eine Kindertageseinrichtung für Studierende einzurichten.

 

Stellungnahme:

 

Im Geltungsbereich des kommenden Bebauungsplans für das Gesamtgebiet der Flächen zwischen Südring, Bahntrasse und Erich-Schlesinger-Straße werden auch mehrere allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. In allgemeinen Wohngebieten sind soziale Einrichtungen bauplanungsrechtlich allgemein zulässig, darunter fallen sämtliche Kindertageseinrichtungen unabhängig davon, welches spezielle Klientel, z. B. das studentische, angesprochen werden soll. Damit wären grundsätzlich alle öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen mit der zukünftigen Satzung des B-Planes für eine Kindertagesstätte – auch für Studierende – gegeben. Eine darüber hinausgehende konkrete Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche wird für entbehrlich erachtet, da die Hansestadt Rostock über den überwiegenden Teil der Grundstücke im Plangebiet verfügt und die Umsetzung mit der Vergabe des Grundstückes steuern kann. Hier wäre dann auch zu prüfen, ob privatrechtlich eine Kindertageseinrichtung spezielle für Studierende gesichert werden kann. Im B-Plan ist dies öffentlich-rechtlich nicht möglich, so dass aus diesem Grund ebenfalls die Zulassung der Einrichtung in den Allgemeinen Wohngebieten vorgeschlagen wird.

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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06.11.2013 - Bürgerschaft - überwiesen

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14.11.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

 

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26.11.2013 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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28.11.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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03.12.2013 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben

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04.12.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben