Stellungnahme - 2013/AN/5030-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Organisationsverfügung 29/2013 vom 27.09.2013 zurückzunehmen und die davor geltende Ämterstruktur wieder herzustellen.

 

Sofern der Oberbürgermeister diesem Beschluss nicht bis zum 13.11.20913 nachkommt, oder der Beschlussfassung widerspricht, wird die Präsidentin beauftragt, gerichtliche Schritte (einschließlich einstweiligen Rechtsschutzes) zur Durchsetzung des Beschlusses zu ergreifen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Ergebnis des Prüfauftrages 2013/3.13 des Beschlusses 2013/BV/4498 der Bürgerschaft vom 19.06.2013 zum Haushaltssicherungskonzept wurde im 2. Quartal 2013 ein

Strukturvorschlag zur Optimierung der Verwaltungstätigkeit in den Organisationseinheiten Hauptverwaltungsamt und Amt für Management und Controlling vorgelegt.

 

Dieser beinhaltete zum einen die Fusion der vorgenannten Organisationseinheiten und zum anderen die Anbindung im Senatsbereich des Oberbürgermeisters. Damit wurde nicht nur der Beschluss der Bürgerschaft in weiten Teilen erfüllt, sondern es erfolgte die klassische Anbindung des neu gebildeten Hauptamtes, als Querschnittsamt und wichtiges Steuerelement des Oberbürgermeisters, in diesem Senatsbereich.

 

 

Weiterhin wurde durch die Verwaltung geprüft, inwieweit und in welcher Form der § 40 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg -  Vorpommern zur Anwendung kommt.

Ergänzend dazu fand die aktuelle Rechtsprechung des OVG Greifswald vom                    

12.06.2013 Berücksichtigung, welche ausdrücklich auf alle sich im Senatsbereich befindlichen Stellen und nicht auf das direkte Unterstellungsverhältnis abstellt.  . 

    

Im Ergebnis wurde ermittelt, dass der betroffene Beschäftigtenanteil, welcher vom Senatsbereich 2 in den Senatsbereich 1 wechselt, unter 5 Prozent liegt.   

                                                                                                                                                                       

 

Die Eigenbetriebe sind strukturell in die Senatsbereiche eingegliedert, dem Oberbürgermeister und den Beigeordneten obliegt die Dienst- und Fachaufsicht.

 

Mit Blick auf den Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung ist dieser weit mehr mit den  Belangen des Klinikum Südstadt Rostock beschäftigt, als nur direkter Vorgesetzter der Betriebsleitung zu sein.

So haben alle bisherigen Senatoren Einfluss auf die Geschäftsabläufe im Klinikum Südstadt Rostock genommen, sind zu Betriebsversammlungen eingeladen, hören bei Notwendigkeit die Betriebsräte an oder stimmen im Senatsbereich die bereichsübergreifende Aufgabenerfüllung ab.

 

Darüber hinaus wurden durch die Beigeordneten Fachsymposien eröffnet, Tage der offenen Tür begleitet und ist die städtische Klinik erster Ansprechpartner bei der Planung von Großveranstaltungen bzw. bei der Bewältigung von Schadensereignissen mit vielen Verletzten. Die integrierende Tätigkeit des Senators/ der Senatorin, weit über ein Vorgesetztenverhältnis zur Betriebsleitung hinaus, ist hier unabdingbar.

 

In Dienstberatungen der Senatorin/des Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung werden durchgängig inhaltliche Probleme des Klinikum Südstadt Rostock angesprochen, weshalb die Tätigkeit immer auch auf das Gesamtgebilde Klinikum Südstadt Rostock ausstrahlt.

 

 

Im Ergebnis dieses umfassenden Prüfprozesses steht außer Zweifel, dass alle Beschäftigten des Eigenbetriebs Klinikum Südstadt Rostock in die Berechnung des Personalvolumens des Senatsbereiches gehören, welche auf der Grundlage des § 40 Abs.4 KV M-V zu berücksichtigen sind.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

Erweitern

06.11.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

04.12.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben