Nachtrag Beschlussvorlage - 2013/BV/4676-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 9. Änderung des

       Flächennutzungsplans vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffent-

       lichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die

       Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.    Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 9. Änderung des

       Flächenutzungsplans (Anlage 2) in der vorliegenden Fassung.

 

3.    Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2013/BV/3713


 

Sachverhalt:

 

In der Hansestadt Rostock ist ein vermehrter Bedarf an Bauflächen für die Ansiedlung insbesondere hafenaffiner Industrie und Gewerbe zu verzeichnen. Dem wurde bereits bei der Aufstellung des wirksamen Flächennutzungsplans durch die Ausweisung Gewerblicher Bauflächen und Sondergebiete für gewerbliche Nutzungen Rechnung getragen.

 

Die traditionellen Standorte entlang der Warnow zwischen Warnemünde und dem Stadthafen sind auch heute überwiegend gewerblich geprägt. Hier befindet sich auch die Gewerbliche Baufläche der ehemaligen „Warnowwerft“. Im wirksamen Flächennutzungsplan wurde hier bereits Gewerbliche Baufläche G.1.1 in einer Größe von ca. 120 ha ausgewiesen.

 

Insbesondere die Ausstattung mit Kaianlagen lassen an diesem traditionellen Werftstandort ein verstärktes Ansiedlungsbegehren der maritim orientierten Wirtschaft erkennen, so dass die mit der Planung bislang vorbereiteten Flächenangebote nicht ausreichen. Mit der 9. Änderung  des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für weitere gewerbliche oder industrielle Ansiedlungen gelegt werden.

 

Deshalb hat die Bürgerschaft am 05.09.2012 den Entwurf der 9. Änderung zur Erweiterung  der Gewerblichen Baufläche beschlossen.

 

Das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 01.GE.83 "Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein" durchgeführt. Die gewerbliche Baufläche G.1.1 soll um ca. 7,5 ha erweitert werden. Diese Fläche ist derzeit als naturnahe Grünfläche und teilweise als geschützter Landschaftsbestandteil (LB) dargestellt.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte in der Zeit vom 14.01.2013 bis zum 25.02.2013. Während der öffentlichen Auslegung der Planung sind Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebracht worden.

Die abwägungsrelevanten Hinweise oder Anregungen wurden untereinander und gegeneinander abgewogen. Die auf Flächennutzungsplan – Ebene mögliche Berücksichtigung der Belange ist erfolgt.

 

Das Abwägungsergebnis zur ursprünglichen Beschlussvorlage Nr. 2013/BV/4676  führte im Plan zu keiner Änderung gegenüber dem Entwurf. Lediglich nachrichtlich wurde die Grenze der Änderung des geschützten Landschaftsbestandteils „Feuchtgebiet am Laakkanal“ in den Plan übernommen.

 

Auch in der Begründung erfolgte eine entsprechende Änderung in Bezug auf das Verfahren der Änderung des GLB.

 

Weiterhin wurde auf Seite 3 in Punkt 1 der Begründung entsprechend der Abwägung der Flächenbedarf noch einmal näher dargestellt und unter Punkt 2 erfolgte – zusätzlich zu den Aussagen im Umweltbericht - eine Aussage zum Landschaftsplan.

 

Die Anlagen 1 bis 3 des vorliegenden Nachtragsbeschlusses 2013/BV/4676-01 (NB) haben sich gegenüber den Anlagen der ursprünglichen Beschlussvorlage bezüglich der folgenden inhaltlichen Punkten geändert:

 

·         Die nachrichtliche Übernahme eines geänderten geschützten Landschaftsbestandteils “Feuchtgebiet am Laakkanal“ entfällt (Nr.13.3. der PlanzV „Kämmchenlinie“). Die Überprüfung der einschlägigen Rechtslage ergab, dass das Bestehen der Verordnung die Änderung des Flächennutzungsplans formal nicht ausschließt.

 

·         Dafür kann jetzt die Übernahme der Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur, Landschaft und Boden (Nr.13.1. der PlanzV „TTT-Linie“) erfolgen.

 

Die Anlagen 1 bis 3 wurden entsprechend angepasst.

 

Die zum Beschluss vorliegende 9. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung sind im Verfahren mit den zuständigen Fachämtern der Verwaltung und insbesondere der Unteren Immissionsschutzbehörde sowie der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden.

 

Die vorliegende 9. Änderung des Flächennutzungsplanes soll beschlossen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.12.2013 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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10.12.2013 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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17.12.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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17.12.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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15.01.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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29.01.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen