Informationsvorlage - 2013/IV/5040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 20 GemHVO-Doppik des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse: Keine

 

Sachverhalt:

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik schreibt der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vor, die nach den örtlichen Bedürfnissen zu gestalten ist. Es ist sicherzustellen, dass die Bürgerschaft während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele unterrichtet wird. Das Finanzcontrolling befindet sich derzeit im Aufbau, so dass der vorliegende Bericht sich zukünftig noch weiterentwickeln wird. 

 

Der vorliegende Bericht umfasst die Haushaltsjahre 2012 und 2013. Da bis zur Fertigstellung der Eröffnungsbilanz in Ausnahmefällen noch im Ergebnishaushalt 2012 gebucht wird, stellt der Jahresbericht der Ergebnisrechnung für 2012 nur das vorläufige Ergebnis per 31.10.2013 dar.

 

Die Entwicklung der Finanzen im laufenden Haushaltsjahr 2013 ist Bestandteil des 2. Abschnittes dieses Berichtes. Eingearbeitet wurden Prognosen der Organisationseinheiten zum 31.12.2013 für die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung.

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.11.2013 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

04.12.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben