Antrag - 2013/AN/4966

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock nimmt die mit dem ‚Dritten Gesetz zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze’ verbundenen Neuregelungen, insbesondere zu den Zuweisungsmöglichkeiten nach § 1 Absatz 6 SozhfinanzG M-V, zur Kenntnis. Die aus der Gesetzesänderung resultierende Möglichkeit für die Hansestadt Rostock, zusätzliche Mittel des Landes in Höhe von 193.457 Euro für Weiterentwicklungen im Bereich der Pflege zu erhalten, ist schnellstmöglich zu nutzen. Vor diesem Hintergrund wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die zusätzlichen Finanzzuweisungen bis zum Ende des Jahres 2013 wie folgt einzusetzen:

  1. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes ist im Rahmen einer berufsbegleitenden Weiterbildung das an der Hochschule Neubrandenburg angebotene Zertifikatsstudium Care- und Case-Management für den Versorgungsbereich Pflege zu ermöglichen und zu finanzieren.
  2. Zur Förderung einer integrierten kommunalen Pflegesozialplanung sind entsprechende externe Analysen, Gutachten oder Module in Auftrag zu geben.

Darüber hinaus ist in Abstimmung mit allen Pflegestützpunkten in Mecklenburg-Vorpommern in eine landesweit einheitliche Softwarelösung für den Pflegestützpunkt zu investieren, die das Care- und Case-Management im Sinne einer systematischen, leitliniengerechten Pflegeberatung unterstützt.

 

 

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Sachverhalt:

Mit Blick auf die demografische Entwicklung in der Hansestadt Rostock ist zu erwarten, dass der Bedarf nach umfassender und qualifizierter Unterstützung der Menschen bei Fragen rund um die Pflege zunehmen wird. Deshalb sind alle Möglichkeiten zu nutzen, die dazu beitragen, den bereits bewährten Pflegestützpunkt zu stärken. Dies sollte sowohl über Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch über bessere technische Gegebenheiten erfolgen. Darüber hinaus bedarf es einer kommunalen Pflegesozialplanung, in der Versorgungsstrukturen und bedarfsgerechte Entwicklungen von Betreuungs- und Pflegeangeboten analysiert werden.

Zur Weiterbildung der Beschäftigten in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen hat die Hochschule Neubrandenburg mit Unterstützung des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales ein Zertifikatsstudium für den Versorgungsbereich Pflege entwickelt, das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewandtes Pflegefachwissen, Qualitätssicherung und Standards in der Versorgung, rechtliche Aspekte von Pflege sowie Schlüsselqualifikationen vermittelt. Dieses Qualifizierungsangebot ist auch den Beschäftigten der Hansestadt Rostock mit pflegerelevantem Aufgaben- und Tätigkeitsprofil zu ermöglichen.

Der Landesgesetzgeber stellt mit der jüngsten Novellierung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes den örtlichen Trägern der Sozialhilfe im Jahr 2013 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. Euro zur Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur vor Ort bereit. Die Hansestadt Rostock erhält davon 193.457 Euro. Diese Mittel sind für die genannten qualitätsverbessernden Maßnahmen einzusetzen.

 

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Beschlüsse

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06.11.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock nimmt die mit dem ‚Dritten Gesetz zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze' verbundenen Neuregelungen, insbesondere zu den Zuweisungsmöglichkeiten nach § 1 Absatz 6 SozhfinanzG M-V, zur Kenntnis. Die aus der Gesetzesänderung resultierende Möglichkeit für die Hansestadt Rostock, zusätzliche Mittel des Landes in Höhe von 193.457 Euro für Weiterentwicklungen im Bereich der Pflege zu erhalten, ist schnellstmöglich zu nutzen. Vor diesem Hintergrund wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die zusätzlichen Finanzzuweisungen bis zum Ende des Jahres 2013 wie folgt einzusetzen:
 

1. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes ist im Rahmen einer berufsbegleitenden Weiterbildung das an der Hochschule Neubrandenburg angebotene Zertifikatsstudium Care- und Case-Management für den Versorgungsbereich Pflege zu ermöglichen und zu finanzieren.
 

2. Zur Förderung einer integrierten kommunalen Pflegesozialplanung sind entsprechende externe Analysen, Gutachten oder Module in Auftrag zu geben.
 

Darüber hinaus ist in Abstimmung mit allen Pflegestützpunkten in Mecklenburg-Vorpommern in eine landesweit einheitliche Softwarelösung für den Pflegestützpunkt zu investieren, die das Care- und Case-Management im Sinne einer systematischen, leitliniengerechten Pflegeberatung unterstützt.

 

 

Beschluss Nr. 2013/AN/4966:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock nimmt die mit dem ‚Dritten Gesetz zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze' verbundenen Neuregelungen, insbesondere zu den Zuweisungsmöglichkeiten nach § 1 Absatz 6 SozhfinanzG M-V, zur Kenntnis. Die aus der Gesetzesänderung resultierende Möglichkeit für die Hansestadt Rostock, zusätzliche Mittel des Landes in Höhe von 193.457 Euro für Weiterentwicklungen im Bereich der Pflege zu erhalten, ist schnellstmöglich zu nutzen. Vor diesem Hintergrund wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die zusätzlichen Finanzzuweisungen bis zum Ende des Jahres 2013 wie folgt einzusetzen:
 

1. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes ist im Rahmen einer berufsbegleitenden Weiterbildung das an der Hochschule Neubrandenburg angebotene Zertifikatsstudium Care- und Case-Management für den Versorgungsbereich Pflege zu ermöglichen und zu finanzieren.
 

2. Zur Förderung einer integrierten kommunalen Pflegesozialplanung sind entsprechende externe Analysen, Gutachten oder Module in Auftrag zu geben.
 

Darüber hinaus fordern wir die Verwaltung auf, im nächsten Jahr in Abstimmung mit allen Pflegestützpunkten in Mecklenburg-Vorpommern zu gehen, um eine landesweit einheitliche Softwarelösung für den Pflegestützpunkt zu entwickeln, die das Care- und Case-Management im Sinne einer systematischen, leitliniengerechten Pflegeberatung unterstützt.
Zum Fortschritt in diesem Punkt wird die Bürgerschaft in der Sitzung im April 2014 informiert.

 

Kosten für das Jahr 2014 werden durch die Bürgerschaft nicht veranlasst oder genehmigt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt