Änderungsantrag - 2013/BV/4827-01 (ÄA)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Abfallsatzung – AbfS (Anlage) wird wie folgt geändert:

In § 9 Abs.2 werden der 1. und der 2. Satz gestrichen und ersetzt durch:

„ Bei Wohngrundstücken ist vom Anschlusspflichtigen die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen anzugeben.“

 

Reduzieren

Begründung:

 

Es kann nicht die Aufgabe der Eigentümerin bzw. des Eigentümers sein, Meldedaten von Personen  zu überprüfen. Für die Abfallgebühren ist nicht die Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen, sondern die Anzahl der dort wohnenden Personen ausschlaggebend. Die geplante Regelung dürfte auch dem Datenschutz widersprechen.

 

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

24.10.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

Erweitern

06.11.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen