Nachtrag Beschlussvorlage - 2013/BV/4612-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 “Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.       Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 “Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ begrenzt im Norden durch die Nordic-Yards-Werft Warnemünde, im Osten durch die Unterwarnow, im Süden durch Groß Klein Dorf und im Westen durch die Werftallee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung

 

3.       Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2  KV M-V

                            § 10 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2012/BV/3712 vom 05.09.2012

 


Sachverhalt:

Der Entwurf für die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 “Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ hat zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.

 

Von den berührten Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahme zum Entwurf eingeholt.

 

Die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans, begrenzt

 

- im Norden durch die Nordic-Yards-Werft Warnemünde,

- im Osten durch die Unterwarnow,

- im Süden durch Groß Klein Dorf und

- im Westen durch die Werftallee

 

soll nach entsprechender Prüfung der Stellungnahmen zum Entwurf als Satzung beschlossen werden.

 

Folgende Planungsziele werden angestrebt:

 

·         Die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 für das “Maritime Gewerbegebiet Groß Klein“, soll die planungsrechtliche Grundlage für wesentliche gewerblich-industrielle Ansiedlungen, die besonders auf die Lage am schiffbaren Wasserweg angewiesen sind, verbessern. Damit sollen die maritim orientierten Gewerbe- und Industriebetriebe gestärkt werden und der in diesem Bereich stattfindende Strukturwandel dahingehend unterstützt werden, diese Gewerbe- und Industriezweige als ein Rückgrat der Wirtschaft zu stärken.

 

·         Ansiedlungsbegehren der maritim orientierten Wirtschaft lassen erkennen, dass die mit der Planung bislang vorbereiteten Flächenangebote nicht ausreichen. Insbesondere die vorhandene Gleis- und Straßenanbindungen und die Ausstattung mit Kaianlagen, die geeignet sind, hochseegehende Transporte direkt am Produktionsstandort zu ermöglichen, entwickeln für das vorliegende Gebiet eine auch im sonstigen Stadtgebiet der Hansestadt Rostock besondere Eignung. Es bestehen neben den beschränkten Möglichkeiten im Überseehafen keine weiteren Ansiedlungsmöglichkeiten mit solchen Voraussetzungen. Neben einschränkenden immissionsschutzrechtlichen Randbedingungen steht einer gewerblich-industriellen Nutzung die naturräumliche Situation am vorliegenden Standort derzeit entgegen.

·         Die neu für eine bauliche Nutzung vorgesehen Flächen (GE 8) befinden sich innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteils “Feuchtgebiet am Laakkanal“. Zeitgleich mit diesem Beschluss wird die Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil entsprechend geändert.

 

·         Die Planung versteht sich auch bei einem Überwiegen von sozialen und wirtschaftlichen Belangen als ein Beitrag zur insgesamt nachhaltigen Entwicklung bei weitestgehender Berücksichtigung der Umweltbelange.

 

·         Die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen führt nicht zu wesentlichen Änderungen an der Planung.

 

Die Anlagen 1 bis 3 des vorliegenden Nachtragsbeschlusses 2013/BV/4612-01 (NB) haben sich gegenüber den Anlagen 1 bis 3 der ursprünglichen Beschlussvorlage Nr. 2013/BV/4612 über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 für das “Maritime Gewerbegebiet Groß Klein“ bezüglich der zwei folgenden inhaltlichen Punkten geändert:


·         Aufgabe der nachrichtlichen Übernahme eines reduzierten geschützten Landschaftsbestandteils “Feuchtgebiet am Laakkanal“, da durch gesetzliche Regelungen innerhalb des Bebauungsplans die Schutzverordnung keine Anwendung findet. Somit Entfall der Umgrenzung mit dem Planzeichen Nr. 13.3. der PlanzV („Kämmchenlinie“). Veranlassung war die Überprüfung der einschlägigen Rechtslage (§ 22 Abs. 2 NatSchAG M-V).

 

·         Umwandlung einer kleinen landwirtschaftlichen Fläche, auf der ein Anpflanzgebot gemäß Planzeichen Nr. 13.2.1. der PlanzV („offene Kreise“) festgesetzt war, in eine Grünfläche mit einem solchen Anpflanzgebot. Veranlassung war die Überprüfung der einschlägigen Rechtslage.

 

Die Anlagen 1 bis 3 wurden entsprechend angepasst.

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Roland Methling

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.12.2013 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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10.12.2013 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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17.12.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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17.12.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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15.01.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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29.01.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen