Stellungnahme - 2013/BV/4793-15 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Eckwerte werden als Planungsgrundlage für die einzelnen Teilhaushalte vorgegeben und sind richtungweisende Größen auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel. Der Eckwert für den Ergebnishaushalt im Teilhaushalt 66 beträgt – 4,3 Mio. EUR.

 

Mit dem Haushaltsplan 2013 wurden für das Jahr 2014 bereits 1,0 Mio. EUR für dringend notwendige Reparatur-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen für Fahrbahnen, Geh- und Radwege veranschlagt. Mit der Erarbeitung der Eckwerte wurden für das Haushaltsjahr 2014 auf Grund der hohen Instandsetzungsbedarfe bereits nochmals 0,5 Mio. EUR zusätzlich für die Gemeindestraßen bereitgestellt. Darüber hinaus wurde ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,5 Mio. EUR aufgezeigt (gesamt: 2,0 Mio. EUR), der nach eingehender Prüfung durch das Fachamt entfällt. Die Mittel in Höhe von 0,5 Mio. EUR werden nach neuesten Erkenntnissen durch eigene Kennziffern im TH 66 abgedeckt.

 

Die Berücksichtigung der wünschenswerten Bedarfe im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit würde zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses führen. Dies widerspräche sowohl den gesetzlichen Vorgaben und dem von der Hansestadt Rostock selbst vorgegebenen Konsolidierungskurs, als auch den Erwartungen der Rechtsaufsichtsbehörde. Um weitere Bedarfe aufzunehmen müssen zusätzlich Erträge oder andere Aufwandsenkungen realisiert werden.

 

 

 

 

Roland Methling


20.11.006

20.11.001

20

S 2

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.10.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben