Stellungnahme - 2013/BV/4793-13 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Die Eckwerte werden als Planungsgrundlage für die einzelnen Teilhaushalte vorgegeben und sind richtungweisende Größen auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel. Eine abschließende Teilplanung nach Produkten liegt noch nicht vor. Sofern die Anlage 4 Bestandteil der Beschlussvorlage werden sollte, würde den Ämtern der Handlungsspielraum hinsichtlich der selbständigen Verteilung ihres Budgets nach Produkten innerhalb des Teilhaushaltes entzogen werden.

 

Aufgrund der noch laufenden Planungsprozesse ist der Änderungsantrag aus Sicht der Verwaltung abzulehnen.

 

 

 

Roland Methling

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

09.10.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben